Beratung von der Antragstellung bis zur Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus.
- Antragstellung
- Leistungsbezug
- Formblatt 5
- Förderungshöchstdauer
Das Beratungsangebot ist vom Studentenwerk Schleswig-Holstein unabhängig.
Die Sozialberatung des AStA beantwortet Fragen zum BAföG gerne via email immer Dienstag und Donnerstag 9 – 11 Uhr. Links für den Formular-Download und erste Informationen zum BAföG als pdf findet Ihr im Folgenden.
Antragstellung
Die Formblätter für den BAföG Antrag gibt es beim Studentenwerk Schleswig-Holstein in den Geschäftsstellen oder online zum selber Ausdrucken oder unter www.bafög.de.
Die Anträge können per Post an das
Studentenwerk Schleswig-Holstein Amt für Ausbildungsförderung Telekom-Gebäude Eckernförder Landstraße 65 24941 Flensburg
gesandt werden, oder im Büro des
Studentenwerks im 1. Stock des Mensa Gebäudes
abgegeben werden. Bei persönlicher Abgabe sollte der Empfang auf einer (selbst angefertigten) Quittung bestätigt werden! Der Antrag kann auch komplett online gestellt werden.
1. BAföG Antrag
Bei Aufnahme des Studiums sollte der erste Antrag bis zum Ende des 1. Monats, in dem die Vorlesungen beginnen, gestellt werden!
Folgeanträge
In der Regel wird BAföG Förderung jeweils für einen Zeitraum von 12
Monaten bewilligt (Auf dem BAföG Bescheid steht der Bewilligungszeitraum
(BWZ) im oberen Teil des Bescheids). Das BAföG Amt braucht in der Regel
3 Monate für die Bearbeitung. Für eine kontinuierliche BAföG Zahlung
sollten Folgeanträge daher 3 Monate vor Ablauf des aktuellen BWZ
gestellt werden!
Antragstellung im BAföG
Hier findest Du Informationen zur Antragstellung im BAföG als pdf.
Formblatt 5
Das Formblatt 5 (Eignungsnachweis BAföG § 48) ist dem BAföG Amt nach dem 4. Fachsemester vorzulegen. Die Uni Flensburg hat hierfür Verantwortliche und Modalitäten festgelegt.
Detaillierte Informationen zum BAföG bekommt Ihr in einer persönlichen Beratung und einführende Informationen findest Du hier als pdf Überblick BAföG
Mit dem neuen Hochschulgesetz für Schleswig-Holstein wurde u.a. geregelt, dass das FrühjahrsSemester 2020 nicht als Fachsemester gezählt wird. Das bedeutet für das BAföG, dass sich die Förderungsdauer verlängern kann. Bei Fragen sprecht hierzu das BAföG Amt an oder schreibt eine Email an die StuBS.
Der aktuellen Situation geschuldet: Hier findet Ihr aktuelle Regelungen der EUF zu Verfahrensweisen im Zusammenhang mit der aktuellen Situation und dem Leistungsnachweis im BAföG.
Der aktuellen Situation geschuldet: Hier findet Ihr aktuelle Informationen des Studentenwerk S-H.
Alle Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden.
Die Beratungen sind einführende Informationen und ersetzen keine rechtliche Beratung durch einen Anwalt.
Offene Sprechzeiten für eine persönliche Beratung Beratungsangebot StuBS.