Haushaltsbegleitbeschluss 2023|

§ 1

Der AStA-Vorstand wird ermächtigt, folgende Versicherungen und Beratungen abzuschließen:

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Veranstalterhaftpflichtversicherung (für sämtliche Veranstaltungen der Studierendenschaft)
  • D&O-Versicherung
  • Rechtsberatung (ohne Verwaltungsrecht)
  • 3 Jahre rückwirkende Versicherung (Betriebshaftpflicht und D&O-Versicherung)

§ 2

Die Anzahl der mandatierten Amtsträger:innen wird auf 250 Personen begrenzt. Dazu zählen auch freie Mitarbeitende, die ab sofort von dem Gremium, für das sie frei mitarbeiten, gewählt werden müssen. Da die Anzahl der nicht-freien Mandatsträger:innen nicht begrenzt werden soll, muss ggf. bei den freien Mitarbeitenden gespart werden, sollte die Grenze von 250 Personen erreicht werden.

§ 3

Um den Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen sämtliche Veranstaltungen rechtzeitig im Voraus im AStA-Büro angemeldet. Bei kleineren Veranstaltungen sind dies mindestens zwei Wochen, bei größeren mindestens vier Wochen.

§ 4

gestrichen

§ 5

Die Kosten werden aus dem Regelhaushalt getragen.

§ 6 Begründung

Aktuell besitzt die Studierendenschaft für alle ihre Veranstaltungen keine übergeordnete Betriebshaftpflicht, und auch der AStA-Vorstand ist nicht versicherungstechnisch geschützt. Gleichwohl wäre dies relativ leicht machbar, und dies zu einem Preis, der für all die inkludierten Leistungen unschlagbar ist. Inkludiert sind nämlich alle Leistungen wie in § 1 genannt.

Hinweis: Die Inhalte des § 4 werden in einen eigenen neuen Artikel zu Veranstaltungen aufgenommen und dann erneut zur Diskussion und Abstimmung gestellt.

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