nach §3 (6) AStA Geschäftsordnung:

  • Organisation und Publikation von Angeboten im Hochschulsport,
  • Förderung sportlicher Aktivitäten und Ver- anstaltungen für Studierende,
  • Förderung des Hochschulsports durch Kontaktpflege zu Dozenten und zu Verbänden des Sports.

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