Designwettbewerb für Studis zu neuen Logos der Studierendenschaft mit Preisgeld
Aktuell existiert kein Logo für die verfasste Studierendenschaft. Es gibt ein offizielles AStA-Logo (siehe oben), das stellvertretend für die gesamte verfasste Studierendenschaft genutzt wird. Damit wird aber die Vielfalt der verfassten Studierendenschaft nicht abgebildet. Denn diese besteht aus mehr als dem AStA, und selbst der AStA gliedert sich bspw. noch in mehrere Referate.
Um erstmals die Sichtbarkeit für alle Gremien und Organe der verfassten Studierendenschaft neben dem AStA zu gewährleisten und dennoch zu unterstreichen, dass alle Teil eines Ganzen sind, hat das StuPa auf Antrag des AStA-Vorstands beschlossen, dass die Studierendenschaft ein Set von neuen Logos erhält, die verfasste Studierendenschaft mit „eufstud“ einen eigenen Namen bekommt (damit man nicht immer „verfasste Studierendenschaft an der Europa-Universität Flensburg“ sagen muss) und nach dem Beschluss über das neue Logo auch eine entsprechende Domain nutzen wird. Außerdem hat das StuPa beschlossen, dass das Set an neuen Logos in einem Wettbewerb beschlossen wird.
Alle Infos dazu und welche Voraussetzungen es zum Mitmachen gibt, findet Ihr unten. Eine Datei mit einigen Beispielen, die deutlich machen, was grundsätzlich gewollt ist, findet Ihr ebenfalls unten.
Alle aktuell immatrikulierten Studierenden des Flensburger Campus. Um sicherzustellen, dass auch nur diejenigen teilnehmen, die Studierende sind, muss die Einsendung des eigenen Vorschlags oder der eigenen Vorschläge über die eigene Studimailadresse vorgenommen werden. Die Mail muss an asta.vorstand@uni-flensburg.de gehen.
Die Deadline ist der 29. Mai um 12:00 Uhr mittags (Mitteleuropäische Sommerzeit). Ergänzung: Bis zur Deadline sind insgesamt 8 Vorschläge eingegangen. Alle nehmen an der Abstimmung teil.
Das Set an Logos muss eine gewisse Vergleichbarkeit sicherstellen, so dass der gemeinsame Ursprung sichtbar ist. Die Logos müssen sich aber natürlich mindestens in dem Schriftzug zum Gremium unterscheiden, für das sie gelten.
Einheit in Vielfalt, wenn man so will.
Die Gremien/Organe der verfassten Studierendenschaft sind:
- Studierendenparlament (StuPa)
- Ausschüsse des Studierendenparlaments, bspw. Satzungsausschuss oder Finanzausschuss
- Wahlausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
- AStA-Vorstand
- Referate des AStA, bspw. Kultur-Referat, Ökologie-Referat oder Antirassismus-Referat etc.
- AStA-Büro
- AStA-Beratung
- Fachschaftsvertretungen (FSV‘), aktuell 36. Sie sind hier aufgelistet.
- Fachschaftskonferenz (FSK)
Die beiden zuletzt genannten Gremien/Organe gehören zum sog. Fachschaftsbereich, die zuvor genannten zum sog. Zentralbereich.
Es geht in dem Wettbewerb explizit nicht darum, sich künstlerisch auszutoben, sondern zwar optisch ansprechende, aber vor allem maßgabengetreue, direkt anwendbare Logos zu erhalten, die die verfasste Studierendenschaft als Ganzes repräsentieren und auch eine gewisse Professionalität ausstrahlen.
Eine irgendwie geartete Verarbeitung von allgemeinpolitischen Vorlieben oder gar Ideologien ist nicht erwünscht. Die verfasste Studierendenschaft ist als Körperschaft öffentlichen Rechts grundsätzlich dem Neutralitätsgebot unterworfen. Dies ist jedoch nicht mit Wertneutralität zu verwechseln. So kann die Verwendung bspw. von Regenbogenfarben durchaus Ausdruck einer gewünschten Wertvorstellung sein, die nicht gegen das Neutralitätsgebot verstößt. Über allgemeine Wertevorstellungen hinausgehende politische oder konfessionelle Haltungen sind allerdings nicht Teil der nach innen und außen wirkenden verfassten Studierendenschaft und damit auch nicht Teil des Logo-Sets.
Wie oben gesagt und auch in den Beispielen gezeigt braucht es mehrere Logos, eines für die verfasste Studierendenschaft mit dem neuen Namen eufstud und dem Zusatz „Studierendenschaft (KöR) an der Europa-Universität Flensburg“ und dann für alle Gremien/Organe wie oben aufgelistet. Dabei muss ein Vorschlag jedoch nicht sämtliche Gremien enthalten. Es muss so viele Logos enthalten, dass aus ihnen klar wird, wie die nicht-erstellten Logos aussehen. Oder aber es enthält mindestens das eufstud-Logo, eines für das StuPa, eines für einen StuPa-Ausschuss, eines für den AStA, eines für ein AStA-Referat, zwei für Fachschaftsvertretungen (eine mit einem kurzen Namen, eine mit einem langen Namen) und eines für die FSK. Es muss eine innere Logik geben. Dies schließt gleichzeitig eine völlige Individualisierung der einzelnen Logos aus, da ihnen dann die Gemeinsamkeit fehlt.
Wie diese Gemeinsamkeit hergestellt wird, ist eine Frage der Kreativität. Es kann sehr einfach sein, aber auch sehr komplex. In den Beispielen werden unterschiedliche Herangehensweisen aufgezeigt.
Vorschläge müssen in einer idealerweise vektorisierten Form vorliegen und direkt verarbeitbar sein. Die Formate *.ai und *.eps bieten sich dabei vor allem an. Lediglich eingescannte Skizzen sind nicht hinreichend. Es darf so gut wie keinen Aufwand mehr geben, einen Vorschlag sofort zu nutzen, bspw. in gedrucktem Infomaterial oder auf der Homepage oder auf Bannern oder auf Social Media etc.
Es besteht kein Zwang, dem Vorschlag eine Erläuterung beizufügen, aber sollte eine dabei sein, wird diese ebenfalls mitveröffentlicht.
Alle Vorschläge werden vom AStA-Vorstand auf die Konformität mit den o. g. Vorgaben hin überprüft. Alle Vorschläge, die die Vorgaben erfüllen, nehmen gleichberechtigt und anonymisiert am Wettbewerb teil. Ergänzung: Alle eingereichten Vorschläge wurden akzeptiert.
Am Freitag, den 9. Juni 2023 gegen 20:00 Uhr wird die Abstimmung gestartet. Sie läuft bis zum Montag, den 12. Juni 2023, 23:59 Uhr. Es stehen dann alle Vorschläge für drei Tage zur Auswahl. Alle Studis der EUF erhalten eine individuelle Mail zum Abstimmen.
Sollte sich bei der ersten Abstimmung bereits eine absolute Mehrheit aller abgegebenen Stimmen für einen Vorschlag ergeben, hat dieser automatisch gewonnen. Ergänzung: Bei der ersten Abstimmung hat keiner der Vorschläge eine absolute Mehrheit erreicht, stattdessen kamen die drei Vorschläge mit den meisten Stimmen, die gemeinsam erstmals die 50 % überschritten haben (s. u.), in die zweite Runde. Die zweite Abstimmungsrunde läuft von Donnerstag, den 16. Juni 2023 gegen 20:00 Uhr bis zum Sonntag, den 19. Juni 2023, 23:59 Uhr.
Erreicht kein Vorschlag die absolute Mehrheit, gibt es eine weitere Abstimmung mit allen Vorschlägen, die in absteigender Reihenfolge ihrer Zustimmung kumuliert erstmals 50 % überschreiten. Klingt vielleicht kompliziert, ist es aber gar nicht, siehe unten.
Dieses Prozedere wiederholt sich so lange, bis am Ende ein Vorschlag die absolute Mehrheit an Stimmen erhält. Spätestens also, wenn nur noch zwei Vorschläge zur Abstimmung stehen, wird einer mit absoluter Mehrheit hervorgehen. Alle Abstimmungen laufen drei Tage lang. Ergänzung: Auch in der zweiten Runde gab es keinen Vorschlag mit einer absoluten Mehrheit, so dass nun in der finalen Abstimmung noch zwei Vorschläge zur Wahl stehen. Die Abstimmung läuft von Montag, den 19. Juni 2023 gegen 20:00 Uhr bis inkl. Donnerstag, den 22. Juni 2023, 23:59 Uhr.
Beispiel zur Veranschaulichung des Überschreitens der 50 % aller Stimmen, bei dem die ersten 5 Plätze (in der Reihenfolge ihrer Stimmenanteile) in die nächste Abstimmungsrunde kommen, da sie gemeinsam erstmals die 50 % überschreiten (gerundet jeweils bis auf die zweite Nachkommastelle):
Als Belohnung loben wir folgende Geldpreise aus:
1. Platz: 1000 €
2. Platz: 800 €
3. Platz: 500 €
Der Wettbewerb findet unter Ausschluss des Rechtswegs statt.
Alle Urheber:innen geben ihr Einverständnis zur Veröffentlichung ihrer Werke (Vorschläge) und erklären mit der Abgabe, dass es sich um ihr eigenes Werk handelt und ihnen keine Kenntnis von etwaigen Rechten Dritter an dem Werk oder dessen Teile bekannt sind, bspw. Urheberrechtsverletzungen bei großen Ähnlichkeiten zu bereits bestehenden Logos/Marken.
Die genutzten Fonts sind anzugeben. Ein Erwerb dieser für die spätere Nutzung des Werks inklusive der Fonts ist möglich, solange es sich in einem gewissen Rahmen hält.
Der:die Urheber:in des obsiegenden Werkes überträgt unentgeltlich und exklusiv sämtliche heutigen und zukünftigen Nutzungsrechte an dem Werk und seinen Teilen an die verfasste Studierendenschaft an der Europa-Universität Flensburg mitsamt der Erlaubnis, das Werk zu verändern. Der:die Urheber:in wird dauerhaft als der:die Urheber:in des Werks auf der offiziellen Homepage der verfassten Studierendenschaft erwähnt, sofern gewünscht und solange das Werk in Benutzung ist.
Wenn noch Fragen bestehen, gerne unter asta.vorstand@uni-flensburg.de melden.
Sollte es viele (gleichartige) Fragen geben, können wir gerne auch einen Hybridtermin zur Erläuterung anbieten.
Endergebnis des Wettbewerbs
Hier seht Ihr das Abstimmungsergebnis aller drei Runden. Der gewählte Vorschlag lag am Ende in allen drei Runden deutlich in Front:
Da es sich bei dem siegreichen Vorschlag um einen des AStA-Vorsitzenden handelt, den dieser in seiner Funktion als AStA-Vorsitzender im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses erstellt hatte, erhält dieser dafür auch kein Preisgeld.
In den kommenden Wochen gehen wir nach und nach an die Umsetzung des neuen Logos, so dass dies rechtzeitig zum Beginn des neuen Semesters abgeschlossen sein wird.
Herzlichen Dank an alle, die mit abgestimmt und uns konstruktive Hinweise gegeben haben! Es ist großartig, dass sich immer über 900 und in der letzten Runde sogar 1.148 Studis beteiligt haben!