Das Studium an sich ist schon voll von Herausforderungen. Kommt dann noch die Pflege eines nahen Angehörigen dazu wird es nicht leichter allen Anforderungen gerecht zu werden. Die psychischen Belastungen durch die Pflegeaufgaben sind nicht zu unterschätzen.
Studentinnen und Studenten, die Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen (Angehörige im Sinne § 7 Absatz 3 Pflegezeitgesetz und mit nach §§ 14 und 15 des 11. Buch Sozialgesetzbuch mindestens mit einem Pflegegrad 3 eingeordnet), haben im BAföG Anspruch auf eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus. Eine Abgabeverlängerung für die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) kann ebenfalls beantragt werden.
Auch bei Studien- und Prüfungsleistungen können die besonderen Bedürfnisse von Studierenden, die nahe Angehörige mit Pflegegrad pflegen anerkannt werden. Es ist möglich Nachteilsausgleiche zu beantragen.
Informationen der EUF zum Studium und der Pflege von Angehörigen finden sich auf der Homepage der Uni auf Seitennr. 24276.
Bei Fragen zum Studieren und der Pflege von Angehörigen nutze das Beratungsangebot. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht.
Einführende Informationen Infoblatt Pflege Angehörige
Nutze die offenen Sprechzeiten für eine persönliche Beratung Beratungsangebot StuBS.