Beitragserstattung

Die Kosten für das Semesterticket können Dir unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. einem Auslandssemester, erstattet werden. Bei einer Exmatrikulation ist es zudem möglich, dass du auch den Beitrag zur Studierendenschaft erstattet bekommst. Bitte beachte in beiden Fällen die Fristen.

 Hinweis: Wir erstatten nicht den Beitrag für das Studentenwerk Schleswig-Holstein.
>>>> Hier findest Du die Beitragssatzung der Studierendenschaft