Senat
Dem Senat gehören 25 gewählte Vertreter:innen der Mitgliedergruppen der Hochschullehrer:innen (dreizehn Mitglieder), des wissenschaftlichen Dienstes (vier Mitglieder), des nichtwissenschaftlichen Dienstes (vier Mitglieder) und der Studierenden (vier Mitglieder) an.
Im Senat werden zentrale Themen für die gesamte Universität besprochen und beschlossen. Bis zur Gründung der Fakultäten zum 1. März 2023 hat der Senat auch die Rolle aller Konvente übernommen. Fachspezifische Aufgaben übernehmen zukünftig die Konvente.
Mehr Infos (z. B. die Aufgabenbereiche des Senats und die nächsten Termine) findest Du unter https://www.uni-flensburg.de/portal-die-universitaet/die-institution/senat.
AStA-Vorsitzende:r im Senat
Neben den direkt gewählten studentischen Senator:innen besitzt auch der:die AStA-Vorsitzende Anwesenheits-, Antrags- und Rederecht im Senat, auch im nicht-öffentlichen Teil.
Der AStA-Vorsitz hat in jeder Sitzung einen eigenen Tagesordnungspunkt „Bericht des AStA-Vorstandes“, nach den Berichten des Senatsvorsitzenden, des Uni-Präsidiums und der Konvente.
Anwesenheitspflicht
Die aktuelle Situation bezogen auf die nicht seltene Umgehung (entweder direkt oder indirekt über die Forderung von zusätzlichen Leistungen) der nicht vorhandenen Anwesenheitspflicht ist nicht länger tragbar. Es bedarf einer ganz grundsätzlichen und transparenten, universitätsweiten Regelung zu Anwesenheitspflichten.
Gremien-Mittwoch
Noch in den 2000er-Jahren achtete der Senat noch selbständig darauf, dass Studierende an Senatssitzungen teilnehmen konnten, indem parallele Lehrveranstaltungen untersagt waren. In den Jahren seither ist diese Regelung mehr und mehr aufgeweicht worden. Schaut man sich heute einmal den Lehrplan an einem Mittwoch an, kann von einem "Gremien-Mittwoch", der überhaupt erst die Rahmenbedingung schafft für umfassendes studentisches Engagement, überhaupt nicht mehr gesprochen werden.
Plagiatshandhabung
Basierende auf den Erfahrungen eines speziellen Falls hat sich die dringende Notwendigkeit einer universitätsweiten, einheitlichen Regelung von Plagiatsvorwürfen gezeigt. Es bedarf klarer Verfahrensvorgaben in der Rahmenprüfungsordnung, die keinen Raum für Willkür lassen. Auch die niedrigschwellige Begleitung und Unterstützung von Betroffenen muss klar und unmissverständlich verankert werden!
Erweiterter Senat
Dem Erweiterten Senat gehören 48 Vertreter:innen der Mitgliedergruppen der Hochschullehrer:innen (16 Mitglieder), des wissenschaftlichen Dienstes (acht Mitglieder), des nichtwissenschaftlichen Dienstes (acht Mitglieder) und der Studierenden (16 Mitglieder) an.