Der Allgemeine Studierenden Ausschuss ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://asta-uni-flensburg.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei und wurden in einer vereinfachten Prüfung auf Barrierefreiheit festgestellt:
– Nicht-Text-Inhalte
o Kontrast (Minimum)
o Nicht-Text-Kontrast
o Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus
– Tastatur
o Tastatur
o Pausieren, stoppen, ausblenden
– Zusätzliche Angebote, welche nicht erfüllt sind:
o Gebärdensprache
o Eine Verlinkung zur Erläuterung in Leichter Sprache
o Eine Verlinkung zur Erläuterung auf Deutsche Gebärdensprache
o Prüfung PDF-Dokument auf Barrierefreiheit
Durch die vereinfachte Prüfung kann dies keinen vollständigen Überblick über die gesamten gesetzlichen Anforderungen geben.
Begründung der Nicht-Erfüllung: Durch die wechselnden Legislaturperioden der AStA-Vorstände, wurde die Website des vorherigen Vorstands übernommen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.03.2024 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer von DIAS GmbH vom 07.02.2024 vorgenommenen Bewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 11.09.2024 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter
Allgemeiner StudierendenAusschuss (AStA)
der Europa-Universität Flensburg
Auf dem Campus 1
24943 Flensburg
an.
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de