How to: Widerspruch

Es kann mehrere Gründe geben, weswegen man einen Widerspruch gegen ein Prüfungsergebnis einreichen sollte:

  • Unberechtigte Nichtzulassung zu einer Prüfung oder Verweigerung der Erteilung eines „teilgenommen“ (insbesondere im Zuge der regelmäßig nicht-existenten Anwesenheitspflicht von Relevanz)
  • Nicht-einheitliche Prüfungsbedingungen
  • Eine nicht nachvollziehbare Benotung
  • etc.

Wichtig ist, dass Ihr nicht einfach alles hinnehmen müsst. Ihr könnt nämlich Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsverfahren ist kostenlos, aber an bestimmte Bedingungen gebunden, die sich aus der Rahmenprüfungsordnung (RaPO) ergeben:
https://www.uni-flensburg.de/fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/po-studiengaenge/uebergreifendes/20230110-rapo-2020.pdf

Und wie geht das?

Gemäß § 8 (bitte lesen) müsst Ihr einen Widerspruch

  • schriftlich (per Mail reicht nicht!), also ausgedruckt und händisch unterzeichnet,
  • innerhalb von einem Monat (!) nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses (oder der Verweigerung einer Prüfung/einer Note/eines „teilgenommen“),
  • beim zuständigen Prüfungsausschus (!), also nicht bei den Prüfer:innen

einlegen und diesen idealerweise

  • substantiiert begründen.

Die Begründung des Widerspruchs ist insofern von Euch von Vorteil, als nämlich ohne eine Begründung schlicht nach Aktenlage entschieden würde, was in den allermeisten Fällen auf dieselbe Prüfungsentscheidung hinauslaufen dürfte. Die Begründung kann auch nachgereicht werden, was aber im Widerspruch selbst angekündigt werden sollte. So kann man die Frist wahren, indem der Widerspruch eingelegt wird, danach z. B. Akteneinsicht nehmen oder Beratung einholen und später die Begründung nachreichen. Aber macht auch das bitte so zügig wie möglich.

In diesem Zusammenhang habt Ihr ein Einsichtsrecht in die Prüfungsakte (§ 9; bitte lesen), und auch ein Gespräch mit den Prüfer:innen bietet sich an. Aber Vorsicht: Die RaPO erweckt (unbewusst) den Eindruck, als seien diese ergänzenden Handlungen etwas, das fristwahrend oder -verlängernd wirke. Das ist definitiv nicht der Fall! Die einmonatige Frist und alle weiteren o. g. Formalia müssen zwingend eingehalten werden! Daher empfiehlt es sich auch, den Widerspruch so zügig wie möglich einzulegen.

Außerdem kann potentiell gegen Euch verwendet werden, wenn Ihr einen offensichtlichen Prüfungsmangel nicht zeitnah rügt. Wenn Ihr bspw. zu wenig Zeit erhalten habt, solltet Ihr das sofort bei der Prüfungsaufsicht melden/zu Protokoll geben. Gleiches gilt für Aufgaben, bei denen Ihr sicher seid, dass sie nicht in der Prüfung hätten vorkommen dürfen.

Ihr könnt Euch auch jederzeit bei uns per Mail an asta.vorstand@uni-flensburg.de melden, wen Ihr Unterstützung benötigt.

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