Studierendenberatung BAföG & Soziales (StuBS)
Die Sozialberatung des AStA StuBS (Studierendenberatung BAföG & Soziales) ist von der Studierendenschaft finanziert.
Eine Übersicht der Beratungsthemen zur Studienfinanzierung und Nachteilsausgleichen bei besonderen Lebenslagen mit ersten Informationen findest Du weiter unten. Fragen zu den aufgeführten Themen beantwortet Dir Catja gerne. Beratungsangebot
Beratungszeiten
Hinweis/please note keine Beratung/no service 13.03.2025 und 20.03.2025
- Dienstag 9 – 11 Uhr in OSL 054 und über webex
- Dienstag 13-14 Uhr nur über webex
- Donnerstag 9 – 11 Uhr in OSL 054 und über webex
Für den webex-Beratungsraum einfach hier klicken.
Für eine persönliche Beratung bitte Terminverabredung über soziales@uni-flensburg.de
- Ihr könnt Eure Fragen jederzeit an soziales@uni-flensburg.de schreiben. Ausführliche Antworten bekommt Ihr zu den Beratungszeiten
Aktuelles
- Nachteilsausgleich – was ist das und für wen?
- Infos zur BAföG Reform 2024
- Infos vom Studentenwerk SH für Studierende in einer finanziellen Notlage
Kontakt
- Dipl.-Päd. Catja Weißenberger
- AStA Europa-Universität Flensburg, Auf dem Campus 1, 24943 Flensburg, OSL 054
- 0461/805-2131
- soziales@uni-flensburg.de
Hinweise:
- Die Beratungen sind einführende Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung. Sie unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden
Die studentische Telefonseelsorge ist täglich von 20 bis 24 Uhr erreichbar (040) 411 70 411. Das Angebot richtet sich an ALLE – unabhängig von Konfession oder Weltanschauung.
Unsere StuBS berät zu folgenden Themen:
Die StuBS Sozialberatung des AStA beantwortet Deine Fragen von der Antragstellung bis zur Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus. Auch zu Nachteilsausgleichen in besonderen Lebenslagen.
Dieses Beratungsangebot ist vom Studentenwerk Schleswig-Holstein unabhängig.
Antragstellung im BAföG
Informationen zur Antragstellung, welche Formblätter und welche Unterlagen das BAföG Amt benötigt, findest Du übersichtlich auf den Seiten des Studentenwerk SH.
Du kannst Deinen Antrag komplett online stellen oder die Formblätter für den BAföG Antrag findest Du zum ausdrucken unter www.bafög.de.
Postadresse
Studentenwerk Schleswig-Holstein
Amt für Ausbildungsförderung
Faulstraße 17
24103 Kiel
Der 1. BAföG-Antrag
Als Erstsemester solltet Ihr noch im ersten Monat der Vorlesungen Euren Förderantrag stellen.
Denn wenn Ihr gefördert werdet, wird erst ab dem Monat der Antragstellung
rückwirkend BAföG gezahlt Studentenwerk SH erster BAföG Antrag.
Weiterförderungsanträge
BAföG-Förderung wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt (auf dem BAföG Bescheid steht der Bewilligungszeitraum (BWZ) im oberen Teil des Bescheids). Für kontinuierliche BAföG-Zahlungen solltet Ihr Weiterförderungsanträge mindestens 3 Monate vor Ablauf des aktuellen BWZ stellen! Studentenwerk SH Weiterförderungsantrag
Leistungsnachweis nach dem 4.Semester
Der Leistungsnachweis nach BAföG § 48 (Formblatt 5) ist dem BAföG-Amt in der Regel nach dem 4. Fachsemester vorzulegen. Informationen und Beantragung bei der Uni Flensburg
Ausführliche Informationen zum BAföG (wie Anspruch, Höhe der Förderung, Förderungsdauer, eigenes Einkommen, …) als pdf Überblick BAföG
Alle Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden.
Offene Sprechzeiten für eine persönliche Beratung. Beratungsangebot StuBS
Kein Weg in Sicht? In einer persönlichen Beratung kannst Du Licht ins Dunkel bringen.
Manchmal wird einfach alles zu viel. Du kommst ins Straucheln und drohst den Halt zu verlieren. Schweigen verstärkt Dein Gefühl ausgeliefert zu sein. In einem persönlichen Gespräch kann Dir die Psychosozialberatung Unterstützung bieten.
Beispiele für belastende Situationen:
- Deine Arbeitsorganisation klappt nicht und Du brauchst neue Impulse …
- Das Alltägliche plus Dein Studium wie kannst Du das schaffen …
- Psychische Belastungssituationen werden erdrückend (Verluste, Übergriffe jedweder Art, Hilflosigkeit)
Alle Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können auch anonym durchgeführt werden.
Die Beratungen sind einführende Gespräche und ersetzen keine psychotherapeutische Beratung.
Informationen zur Psychosozialberatung als PDF.
Offene Sprechzeiten für eine persönliche Beratung. Beratungsangebot StuBS
Hier ein Hinweis für eine Soforthilfe:
Alle Anrufenden können sich darauf verlassen, dass ihre Anliegen vertraulich und anonym behandelt werden. Die Themen in den Gesprächen reichen von Uni- und Beziehungsstress bis hin zu akuten Lebenskrisen. Das Angebot richtet sich an alle – unabhängig von Konfession oder Weltanschauung. Die studentische Telefonseelsorge der ESG Hamburg ist täglich von 20 bis 24 Uhr erreichbar unter:
(040) 411 70 411
und TelefonSeelsorge.de 24/7 erreichbar 0800 1110111 oder 0800 1110222
Für alle, die neben dem Studium jobben, gibt es einiges zu beachten u. a. in Sachen Versicherungen oder BAföG.
Hier Beispiele für Beschäftigungsarten:
Werkstudentenregelung: Eine Beurteilung als Werkstudent:in kann erfolgen, wenn dass das Studium im Vordergrund steht und die Beschäftigung regelmäßig an nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich ausgeübt wird.
Geringfügige Beschäftigung: Möglich bei Einkünften bis zur gesetzlichen Minijob Verdienstgrenze
Kurzfristige Beschäftigung: Befristete Tätigkeiten, maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr mit regelmäßig mehr als 20 Stunden wöchentlich.
Versicherungspflichtige Beschäftigung: Wenn der zeitliche Umfang der Werkstudentenregelung überschritten wird und im Kalenderjahr insgesamt mehr als 26 Wochen mehr als 20 Stunden wöchentlich gearbeitet wird.
Selbständigkeit: Einige typische Beschäftigungen von Studierenden werden so gehandhabt, und Ihr bekommt ein Honorar statt einem Lohn (z. B. bei Event-Veranstaltungen). Bei dieser Art der Beschäftigung ist für die Krankenkassen zu beachten, dass das Studium im Vordergrund steht und die selbständige oder gewerbliche Tätigkeit nicht als „berufsmäßig“ angesehen wird, denn dann käme die freiwillige Krankenversicherung für Selbständige zum Tragen. Ihr solltet in jedem Fall mit Eurer Krankenkasse sprechen um verbindlich zu klären wie die Einordnung erfolgen wird. Zum anderen sind Selbstständige zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Steuerlich und für das BAföG (Einkommensgrenze abweichend; siehe unten!) ist nur der Gewinn interessant, also der Betrag, der sich nach Abzug aller Betriebskosten (Quittungen sammeln!) ergibt.
Wer neben dem Studium jobbt, sollte auf jeden Fall die Einkommensgrenzen beachten, damit andere Leistungen nicht gekürzt werden oder wegfallen.
Wer BAföG bezieht, darf innerhalb von festgelegten Freibeträgen anrechnungsfrei dazu verdienen. Bei Überschreiten der Freibeträge wird das BAföG anteilig gekürzt. Änderungen beim Einkommen sind dem BAföG-Amt immer mitzuteilen, sonst können Rückforderungen drohen. Für Kinder und die Ehepartner (unter Berücksichtigung von deren eigenen Einkünften) der Auszubildenden gibt es zusätzliche Freibeträge.
- Bei nichtselbständiger Beschäftigung innerhalb des Bewilligungszeitraumes (Laufzeit des BAföG-Bescheids) bleibt ein Minijob anrechnungsfrei.
- Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit werden gesondert berechnet. Maßgeblich dabei ist der betriebliche Gewinn, also der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Ein Problem bei der Berechnung: der Bewilligungszeitraum entspricht nicht dem steuerlichen Veranlagungszeitraum (i.d.R. Kalenderjahr).
- Die Freibeträge gelten nicht für Praxissemester und vorgeschriebene Praktika.
Bei der Familienversicherung in der Krankenversicherung für Menschen, die in Ausbildung und unter 25 Jahre alt sind, oder als Ehepartner gilt bei der Einkommensanrechnung eine Begrenzung der monatlichen Einkünfte auf die Verdienstgrenze eines Minijobs. Eine kurzfristige Beschäftigung mit höheren Einkünften ist möglich (die Krankenkassen können hier Auskunft geben).
Auch für Teilzeitbeschäftigungen (zu denen auch geringfügige Beschäftigungen gehören) gelten Arbeitnehmer:innen-Rechte wie:
- Urlaubsanspruch
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Anspruch auf Sonderzahlungen (Achtung: Durch Sonderzahlungen kann unter Umständen die Geringfügigkeitsgrenze überschritten werden oder eine Anrechnung auf Leistungen nach dem BAföG erfolgen!)
- Absicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung
Informationen zum Studium und Job als pdf
Nutze die offenen Sprechzeiten für eine persönliche Beratung Beratungangebot StuBS
Die Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden.
Wir informieren im Folgenden zu Nachteilsausgleichen bei gesundheitlichen Handicaps von einer längeren Krankheit, chronischen Erkrankung bis hin zu einer anerkannten Behinderung.
Krankheit im Studium
Bist Du länger krank und kannst Studien- und Prüfungsleistungen nur eingeschränkt absolvieren, kannst Du einen Nachteilsausgleich beantragen. Die Erkrankung muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen sein. Die entsprechenden Antragsformulare findest Du an der Uni beim Arbeitsbereich Chancengleichheit
Im BAföG ist für eine schwere Erkrankung, die zu einer eingeschränkten Studierfähigkeit führt und eine Verzögerung des Studiums nach sich zieht, ebenfalls ein Nachteilsausgleich möglich (Förderung über die Förderungshöchstdauer). Im BAföG musst Du unbedingt die Vorschriften bei einer kompletten Studierunfähigkeit von länger als 3 Monaten beachten!
In einer persönlichen Beratung kann Dir die StuBS konkrete Fragen beantworten Informationen zum Nachteilsausgleich bei Krankheit als pdf
Chronische Krankheit und Studium
Studierst Du mit einer chronischen Erkrankung werden Deine besonderen Bedürfnisse durch verschiedene Nachteilsausgleiche aufgegriffen. Von Seiten der Uni ist bei Fragen zum Studium mit chronischer Krankheit die Beauftragung für Diversität zuständig. Informationen und Antragsformulare für den Nachteilsausgleich an der Uni.
Im BAföG ist für eine chronische Erkrankung, die zu einer eingeschränkten Studierfähigkeit führt und eine Verzögerung des Studiums nach sich zieht, ein Nachteilsausgleich möglich (Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus). Im BAföG unbedingt die Vorschriften zu einer kompletten Studierunfähigkeit von länger als 3 Monaten beachten!
Die individuelle Situation ist immer einzigartig, in einer persönlichen Beratung kann die StuBS Dich unterstützen Informationen zum Nachteilsausgleich bei chronischer Krankheit als pdf
Studieren mit Behinderung
Führt eine anerkannte Behinderung zu Einschränkungen beim Studieren, dann können besondere Bedürfnisse über verschiedene Nachteilsausgleiche im Studienalltag und bei Prüfungen aufgegriffen werden. An der EUF ist auch hier die Beauftragung für Diversität zuständig. Informationen und Antragsformulare für den Nachteilsausgleich an der Uni.
Im BAföG sind für eine anerkannte Behinderung verschiedene Nachteilsausgleiche verankert (z. B. Freibeträge vom Einkommen, Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus, …). Im BAföG unbedingt die Vorschriften zu einer kompletten Studierunfähigkeit von länger als 3 Monaten beachten!
Studierst Du mit einer Behinderung, dann gibt Dir die StuBS in einer persönlichen Beratung gezielte Informationen Informationen zu Nachteilsausgleichen bei Behinderung als pdf
Die Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden.
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Wir informieren Dich im Folgenden zu Nachteilsausgleichen bei einer Schwangerschaft und zum Studieren mit Kind.
Schwangerschaft
Für schwangere Studentinnen gibt es neben den gesetzlichen Regelungen (z. B. Mutterschutz, Erziehungszeiten, …) die Möglichkeit Nachteilsausgleiche für diese besondere Lebenslage in Anspruch zu nehmen. Für die Umsetzung der Nachteilsausgleiche an der Uni kontaktiert das Familienbüro .
Beim Studentenwerk SH Beratung studentisches Leben könnt Ihr u.a. finanzielle Unterstützung beantragen.
Im BAföG haben Studentinnen, die während der Schwangerschaft gesundheitliche Probleme haben, die Möglichkeit, diesen Nachteil auszugleichen (Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus).
In einer persönlichen Beratung kann Dir die StuBS Deine Möglichkeiten als schwangere Studentin aufzeigen. Erste Informationen zu Nachteilsausgleichen bei Schwangerschaft als pdf
Studieren mit Kind
Als studierende Eltern von Kind(ern) unter 14 Jahren habt Ihr verschiedene Möglichkeiten Nachteile auszugleichen (u. a. die vorrangige Anmeldung zu Seminaren, die Modifikation von Leistungen, …). Für die Umsetzung der Nachteilsausgleiche an der Uni kontaktiert das Familienbüro .
Im BAföG gibt es für studierende Eltern, die mit Kindern bis zu 14 Jahren in einem Haushalt leben z. B. den Kinderbetreuungszuschlag, eine Förderung über die Förderungshöchstgrenze hinaus, Freibeträge beim Einkommen, …).
Auf den Seiten des Studentenwerk SH findest Du weitere Informationen zum ‚Studieren mit Kind‘.
Informiere Dich ausführlich in einer persönlichen Beratung bei der StuBS Erste Informationen für Studierende mit Kind als pdf
Die Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden.
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Dein Studium ist schon voll von Herausforderungen. Kommt dann noch die Pflege eines nahen Angehörigen dazu, wird es immer schwieriger allen Anforderungen gerecht zu werden. Auch die psychischen Belastungen durch die Pflegeaufgaben sind nicht zu unterschätzen.
Bei Studien- und Prüfungsleistungen können die besonderen Bedürfnisse von Studierenden, die Angehörige mit Pflegegrad pflegen* s.u., anerkannt werden. Es ist möglich Nachteilsausgleiche zu beantragen.
Für weitere Informationen und Antragsformulare ist an der EUF das Familienbüro im Arbeitsbereich Chancengleichheit zuständig Informationen der EUF.
Im BAföG können Studierende, die Angehörige* s.u. in häuslicher Umgebung pflegen, eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus oder eine Abgabeverlängerung für die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) beantragen.
*Angehörige im Sinne § 7 Absatz 3 Pflegezeitgesetz und mit nach §§ 14 und 15 des 11. Buch Sozialgesetzbuch mindestens mit einem Pflegegrad 3 eingeordnet
Informationen zum Nachteilsausgleich bei der Pflege Angehöriger als pdf
Hast Du Fragen zum Studieren und der Pflege von Angehörigen dann nutze unsere Beratungszeiten. Beratungsangebot StuBS
Die Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden.