Beitrag
Dein Beitrag beträgt aktuell im Allgemeinen 262,50 €. Alle weiteren Infos findest Du hier.
Du erhältst ca. zwei Wochen vor Beginn eines Rückmeldezeitraums einen Beitragsbescheid von uns per E-Mail an Deine studentische Mailadresse. Dort sind der aktuelle Beitrag enthalten, dessen Aufschlüsselung und die Zahlungsdaten.
Ja, generell musst Du den Beitrag bezahlen. Es gibt aber Ausnahmefälle, in denen eine Beitragserstattung oder eine Beitragsbefreiung in Frage kommt.
Der Beitrag wird semesterweise erhoben.
Die Beiträge müssen in den beiden Rückmeldezeiträumen gezahlt werden:
- Rückmeldezeitraum für das folgende Herbstsemester:
1. Januar bis 31. Januar - Rückmeldezeitraum für das folgende Frühjahrssemester:
1. Juni bis 30. Juni
Hast Du Deinen Beitrag nicht so rechtzeitig gezahlt, dass er spätestens am letzten Tag des Rückmeldezeitraums beim Studentenwerk ankommt, musst Du neben dem Beitrag noch eine weitere separate Überweisung von 25 € (auf ein anderes Konto!) vornehmen. Auf der Seite der Uni ist das genau beschrieben.
Kannst Du den fehlenden Betrag noch so rechtzeitig überweisen, dass er bis zum letzten Tag des Rückmeldezeitraums auf dem Konto des Studentenwerks eingeht, überweise einfach den fehlenden Rest.
Das musst Du auch nach Ablauf des Rückmeldezeitraums tun, allerdings kommt dann noch eine Bearbeitungsgebühr für die verspätete Rückmeldung zum Tragen. Siehe oben bei nicht rechtzeitiger Zahlung.
Klare Antwort: Jein!
Wenn Du Dir sicher bist, dass Du Dein Studium bis zum 31.8. bzw. bis zum 28.2. beendet hast (inkl. der Eintragung der letzten Note, die Abgabe der Thesis reicht nicht!), dann musst Du Dich nicht zurückmelden.
Wir raten aber immer dazu, die Rückmeldung dennoch vorzunehmen. Denn man weiß schließlich nie, was in der Zukunft passiert, selbst wenn es die nähere Zukunft ist. Wenn Du Dich dennoch zurückmeldest, gehst Du auf Nummer sicher und sparst Dir im Fall der Fälle 25 € Gebühr für eine verspätete Rückmeldung.
Läuft dann doch alles nach Plan, kannst Du Dir den bezahlten Beitrag mit Deiner Exmatrikulationsbescheinigung wieder zurückholen.
Semesterticket
Ja, da das Semesterticket ein sog. Solidarticket ist. Das heißt, dass es nur deswegen den günstigen Preis hat, weil es grundsätzlich alle abnehmen müssen.
Es gibt wenige Ausnahmen, bspw. wenn Du studienbedingt im Ausland bist oder den ÖPNV nachgewiesenermaßen nicht nutzen kannst. Schau einfach bei den Beitragserstattungen und –befreiungen nach, ob etwas von den Ausnahmetatbeständen auf Dich zutrifft.
Während das korrekt ist, wenn Du nicht den vollständigen Beitrag bezahlt hast, kann das selbst bei vollständiger Beitragszahlung schon einmal vorkommen. Der Datenabgleich zwischen dem Studentenwerk (wohin Du den Beitrag inkl. Semesterticket überweist) und der Uni (wo Du als immatrikuliert/ zurückgemeldet verbucht wirst) ist noch recht entfernt von vollständig automatisch. Da können schon einmal Fehler vorkommen.
Bemerkt wird ein solcher Fehler aber leider nicht durch eine fehlende Immatrikulation. Denn immatrikulierte/rückgemeldete Studierende müssen zusätzlich mit dem vollständigen Beitrag verbucht sein. Und hier hakt es zuweilen, was dann der Grund für den Fehler bei der Ticketbuchung ist. Denn das Vertriebssystem fragt beim Uni-System nicht nur nach einer erfolgten Immatrikulation/Rückmeldung, sondern auch nach dem vollständigen Betrag.
Aber halb so wild: Schicke einfach einen Nachweis Deiner vollständigen Zahlung (bspw. per Screenshot) an das Studierendensekretariat (studsek@uni-flensburg.de). Dort wird dann die fehlende Buchung nachgeholt. Danach dauert es bis zu 24 Stunden für einen Serverabgleich, nach dem Du das Semesterticket buchen kannst.
Das Semesterticket kann bei Neueinschreibungen erst mit Semesterbeginn, also dem 1.9. bzw. dem 1.3. gebucht werden.
Bei Rückmeldungen ist das Ticket dagegen bereits im Monat zuvor, also im August bzw. im Februar buchbar. Es empfiehlt sich, die Möglichkeit der frühzeitigen Buchung auch wahrzunehmen, damit mögliche Probleme nicht zu einer Unterbrechung der Gültigkeit führen.
Das Semesterticket ist immer für ein Semester gültig, also vom 1. September bis zum 28. Februar und vom 1. März bis zum 31. August.
Es muss nach Ablauf des Semesters wieder neu bestellt werden. Das gilt übrigens auch für das D-Ticket-Upgrade!
Nein, eine Rückgabe des Semestertickets ist nicht möglich.
Zur Nutzung des D-Tickets gibt es die Möglichkeit, das Semestertickt mit einem Upgrade zu einem D-Ticket zu machen. Der Preis für das Upgrade entspricht dem rechnerischen monatlichen Unterschiedsbetrag von Semesterticket und D-Ticket.
Aktuell kostet das landesweite Semesterticket 142 € und das regionale 36 €, also insgesamt 178 € pro Semester. Das macht monatlich 29,67 €. Daher kostet das D-Ticket-Upgrade 49 € – 29,67 € = 19,33 € monatlich.
Diese Seite wird zukünftig erweitert.
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