Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich bei einer Krankheit, chronischen Krankheit oder Behinderung.

Krankheit und Studium
Im Studium kann für eine vorübergehende Krankheit ein Nachteilsausgleich in Anspruch genommen werden, wenn die Absolvierung von Studien- und Prüfungsleistungen nur eingeschränkt möglich ist. Die Erkrankung muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen sein.

Im BAföG ist für eine schwere Erkrankung, die zu einer eingeschränkten Studierfähigkeit führt und eine Verzögerung des Studiums nach sich zieht, ein Nachteilsausgleich möglich (Förderung über die Förderungshöchstdauer). Im BAföG unbedingt die Vorschriften zu einer kompletten Studierunfähigkeit von länger als 3 Monaten beachten.
Detaillierte Informationen zu einer vorübergehenden Krankheit im Studium und im BAföG bekommt Ihr in einer persönlichen Beratung. Einführende Informationen Infoblatt Krankheit.

Chronische Krankheit und Studium
Im Studium werden die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit einer chronischen Erkrankung durch verschiedene Nachteilsausgleiche aufgegriffen. Die Beratung bietet einen Überblick über die Möglichkeiten.

Ansprechpartnerin an der Universität ist die Beauftragte für Diversität an der EUF.

Im BAföG ist für eine chronische Erkrankung, die zu einer eingeschränkten Studierfähigkeit führt und eine Verzögerung des Studiums nach sich zieht, ein Nachteilsausgleich möglich (Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus). Im BAföG unbedingt die Vorschriften zu einer kompletten Studierunfähigkeit von länger als 3 Monaten beachten.

Detaillierte Informationen zum Studieren mit einer chronischen Erkrankung und im BAföG bekommt Ihr in einer persönlichen Beratung. Einführende Informationen zu einer chronischen Erkrankung Infoblatt Krankheit.

Studieren mit Behinderung
Im Studium werden die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit einer anerkannten Behinderung aufgegriffen. Abhängig von den spezifischen Einschränkungen können die Anforderungen im Studienalltag und bei Prüfungen abgewandelt werden. Je nach Art der gesundheitlichen Einschränkung muss im konkreten Fall geklärt werden, welche Abwandlung angemessen ist. Die Beratung bietet einen Überblick über die Möglichkeiten.

Ansprechpartnerin an der Universität ist die Beauftragte für Diversität an der EUF.

Im BAföG sind verschiedene Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich für eine anerkannte Behinderung verankert (z.B. Freibeträge vom Einkommen, Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus, …). Im BAföG unbedingt die Vorschriften zu einer kompletten Studierunfähigkeit von länger als 3 Monaten beachten.
Detaillierte Informationen zum Studieren mit einer Behinderung und im BAföG bekommt Ihr in einer persönlichen Beratung. Einführende Informationen Infoblatt Behinderung

Die Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden.

Die Beratungen sind einführende Informationen und ersetzen keine rechtliche Beratung durch einen Anwalt.

Nutze die offenen Sprechzeiten für eine persönliche Beratung Beratungsangebot StuBS.

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