Dies ist lediglich eine Aufforderung, dass das StuPa über dieses Thema einmal debattiert hat. Der formulierte Beschlussvorschlag ist die Antizipation eines möglichen Ergebnisses, eine Art Mittelweg zwischen „wir machen weiter wie bisher“ und „wir unterbinden es kategorisch“.
§ 1
Veranstaltungen mit freiem Alkoholausschank werden auf maximal eine pro veranstaltendem Gremium (das StuPa kann nicht Veranstalter sein) pro Haushaltsjahr begrenzt.
§ 2
Freier Alkoholausschank bedingt, dass ebenfalls nicht-alkoholische Getränke frei ausgeschenkt werden. Eine Auswahl muss dabei möglich sein, bspw. zwei bis drei verschiedene Limonaden sowie Mineralwasser (still und medium).
§ 3 Begründung
Die Häufigkeit, in der Veranstaltungen durchgeführt werden, in denen alkoholische Getränke frei ausgeschenkt werden, erscheint hinsichtlich der Bedeutung von Alkohol für die Gesellschaft zumindest überdenkenswert. Wir wollen mit diesem Artikel zumindest eine Diskussion darüber anstoßen, inwieweit dies überhaupt wünschenswert sein kann oder sollte, mit für uns offenem Ausgang hinsichtlich des § 1. Als zwingend erforderlich sehen wir dagegen auf jeden Fall den § 2.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass es hochgradig problematisch ist, diesen Umfang noch in irgendeiner Form mit dem gesetzlichen Auftrag der Studierendenschaft in Einklang zu bringen. Aufgabe der Studierendenschaft ist jedenfalls nicht die Verwendung der Studierendenbeiträge für die freie Verköstigung und schon gar nicht von Alkohol.