Senat


Der Senat ist eines der zentralen Gremien der Europa-Universität Flensburg und spielt eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung der Hochschule. Ob es um die Wahl des Präsidiums, grundlegende Fragen zur Hochschulentwicklung oder Entscheidungen in Forschung, Lehre und Studium geht – der Senat trifft wichtige wegweisende Beschlüsse. Seine Aufgaben und Zusammensetzung sind im Hochschulgesetz Schleswig-Holstein (§21 HSG) geregelt.

Gremien der Universität

Zusammensetzung des Senats

Der Senat setzt sich aus insgesamt 25 Mitgliedern zusammen, die von den verschiedenen Statusgruppen der Hochschule gewählt werden. Dabei gilt eine gesetzlich festgelegte Verteilung:

• 13 Hochschullehrende

• 4 Mitarbeitende des wissenschaftlichen Dienstes

• 4 Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung

• 4 Studierende

Während Hochschulbeschäftigte für zwei Jahre, wählen die Studierenden ihre Vertreter*innen für ein Jahr. Alle gewählten Mitglieder haben ein Stimmrecht in den Entscheidungen des Senats.

Aufgaben des Senats

Der Senat hat weitreichende Befugnisse und gestaltet die strategische Entwicklung der Universität aktiv mit. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:

  • Verabschiedung der Universitätsverfassung
  • Beratung und Entscheidung über Forschungsschwerpunkte
  • Mitwirkung bei der Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen
  • Beschlüsse zum Struktur- und Entwicklungsplan der Universität
  • Festlegung der Grundsätze für die Verteilung von Finanz- und Sachmitteln
  • Stellungnahmen zur Personalausstattung der Hochschule

Die Sitzungen des Senats sind hochschulöffentlich und finden während der Vorlesungszeit in der Regel einmal im Monat statt.

Mehr Infos (z. B. die nächsten Termine) findest Du hier .

AStA-Vorstand im Senat

Neben den direkt gewählten studentischen Senator:innen besitzt auch der:die AStA-Vorsitzende Anwesenheits-, Antrags- und Rederecht im Senat, auch im nicht-öffentlichen Teil.
Der AStA-Vorsitz hat in jeder Sitzung einen eigenen Tagesordnungspunkt „Bericht des AStA-Vorstandes“, nach den Berichten des Senatsvorsitzenden, des Uni-Präsidiums und der Konvente.

Der erweiterte Senat der Europa-Universität Flensburg

Neben dem regulären Senat gibt es seit 2016 den Erweiterten Senat, der aus 48 Senatorinnen und Senatoren besteht. Die Vertreter:innen sind aus den Mitgliedergruppen der Hochschullehrer:innen (16 Mitglieder), des wissenschaftlichen Dienstes (acht Mitglieder), des nichtwissenschaftlichen Dienstes (acht Mitglieder) und der Studierenden (16 Mitglieder) an. Auch dieses Gremium hat wichtige Aufgaben in der Hochschulorganisation und Entscheidungsfindung. Auch diese Zuständigkeiten sind im Hochschulgesetz Schleswig-Holstein (§20 HSG) geregelt.
Zu den Aufgaben gehören Stellungnahmen zum Geschäftsbericht der Universität und die Wahl der/des Gleichstellungs- sowie Diversitätsbeauftragten.

Alle Mitglieder des Senats sowie des Erweiterten Senats findest Du hier.

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