Semesterbeitrag.
Rückmeldezeiträume
| zum Herbstsemester | 01.06. – 30.06. |
| zum Frühjahrssemester | 01.01. – 31.01. |
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Beiträge
Für das Herbst Semester sind von Euch generell 309,30€ an das Studentenwerk zu überweisen, es sei denn, Ihr könnt von uns teilweise oder in Gänze befreit werden.
Als Verwendungszweck müsst ihr entweder „2025.2“ oder „HeSe25“ + Matrikelnummer angeben.
Die Beitragssätze für das Frühjahrssemester 2025 sind folgende:
Beitrag zum Studentenwerk Schleswig-Holstein: 79,00 €
Beitrag zur Studierendenschaft: 20,00 €
Beitrag zum Sozialfonds: 1,50 €
Beitrag zum Semesterticket inkl. D-Land-Ticket: 60% des vollen Deutschland-Ticketpreises
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Zahlung
Die Zahlung wird per Überweisung an das Studentenwerk Schleswig-Holstein geleistet, und zwar in einer Summe, also sämtliche Beitragsbestandteile der Studierendenschaft und dem Studentenwerk zusammengerechnet (siehe oben). Auf einer Seite der Uni ist dies inkl. der Bankverbindung des Studentenwerks und dem zu nutzenden Verwendungszweck auch noch einmal zusammengefasst.
Die Zahlung muss bis zum letzten Tag des Rückmeldezeitraums auf dem Konto des Studentenwerks gutgeschrieben sein. Wird diese Deadline verpasst, müssen zusätzlich zu den Beiträgen weitere 25 € Verspätungsgebühr überwiesen werden. Auf ein anderes Konto! Auch das steht auf der Uni-Seite.
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Beitragserstattung
Bei Exmatrikulation, einem Auslandssemester und weiteren Gründen kannst du einen Antrag auf Beitragserstattung stellen. Weitere Informationen findest du hier.
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Beitragsbefreiung
Unter besonderen Voraussetzungen kannst Du Dich vom Semesterbeitrag befreien lassen. Ob Du berechtigt bist und wie Du einen Antrag stellst, erfährst Du hier.
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Was passiert mit meinem Geld?
Du überweist den Semesterbeitrag fristgerecht auf das Konto vom Studentenwerk –
siehe EUF Homepage: https://www.uni-flensburg.de?40720#c125993
Das Studentenwerk verbucht seinen Anteil und gibt dem Studierendensekretariat eine Rückmeldung, das restliche Geld wird vom Studentenwerk SH an uns, den AStA, weitergeleitet – immer als Gesamtbetrag, ohne das wir wissen können, wer schon bezahlt hat und wieviel.
Wir rechnen vier Mal im Jahr mit nah.sh wegen des Semestertickets ab.
Wie das Prozedere zwischen Studentenwerk und Studierendensekretariat abläuft, ist nicht genau bekannt – hier eine Einschätzung:
Dem Studierendensekretariat wird vom Studentenwerk gemeldet, wer überwiesen hat (deshalb ist der Verwendungszweck wichtig) und beim Studierendensekretariat wird dann für das kommende Semester alles freigeschaltet und im Studiport/ EUF Portal verbucht, auch für das Schibboleth – wenn bei Schibboleth die Daten stimmen, kann die nah.sh Euer Ticket laden. Innerhalb dieses Ablaufes haben wir vom AStA weder die Möglichkeit einzugreifen noch irgendwelche persönlichen/ einzelne Informationen zu lesen/ nachzuschauen. Wenn Ihr nicht den richtigen Betrag überweist – dann wird es kniffelig.
Achtet bitte darauf, den korrekten Semesterbeitrag zu überweisen. Wegen der schwankenden Preise vom Deutschlandticket kommt es unter anderem zu Schwankung im Semesterbeitrag.
Apropos Semesterticket – wie bekomme ich das?
Alle Informationen findest Du hier – https://asta-uni-flensburg.de/service/how-to-semesterticket/
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FAQ vorgezogener Master
Muss ich den Semesterbeitrag zweimal zahlen?
Nein, nur einmal. Wie oben nachlesbar würdest du somit zwei Semestertickets bezahlen. Keiner braucht zwei Deutschlandtickets.
Bezahle ich erst vor oder nach der Zulassung?
Innerhalb des Rückmeldezeitraumes (01.06. – 30.06.).
Wenn du dich nicht zurückmeldest wirst du aus dem Bachelor exmatrikuliert. Ab da kann deine Bachelornote (und andere Prüfungsnoten) nicht eingetragen werden. Deswegen IMMER zurückmelden!
Ich warte nur auf meine Bachelornote – trotzdem zurückmelden?
Auch hier: IMMER zurückmelden! Im schlimmste Fall kann die Note nicht eingetragen werden.
Solltest du nur auf deine BA-Note warten und danach nicht im Master weiterstudieren kannst du den Semesterbetrag erstatten lassen. Weitere Infos hier.
Muss ich die Einschreibegebühr bezahlen?
Die Einschreibegebühr zahlst du nur, wenn du neu auf den Campus kommst.
Du wechselst von einer anderen Uni zu uns? Ja!
Du bist aktuell im Bachelor und machst deinen Master auch hier? Nein!
Im EUFPortal steht, dass ich noch nicht bezahlt habe – dabei hab ich letzte Woche überwiesen!?
Der bürokratische Rattenschwanz ist hier lang, weswegen das Zeit in Anspruch nimmt.
Du hast den richtigen Betrag ans richtige Konto, mit passenden Betreff geschrieben? Perfekt!
Sollte sich das Studierendensekretariat bei dir melden schickst du ihnen deine Überweisung.
FunFact: Du behältst deine Matrikelnummer beim Wechsel vom Bachelor in den Master. ☝️
Dieses FAQ verspricht keine Vollständigkeit und kann im Laufe der Zeit erweitert oder korrigiert werden.
§ 74 Beitrag der Studierenden HSG SH
(1) Die Studierenden leisten finanzielle Beiträge, die der Studierendenschaft zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zur Verfügung stehen (Studierendenschaftsbeitrag).
Deutliche Verbesserungen bei Beitragsbefreiungen und -erstattungen
Wir konnten in Zusammenarbeit vor allem mit der Universität als auch mit dem Studentenwerk wesentliche Verbesserungen im Bereich Beitragsbefreiungen und -erstattungen erwirken.
Bei den Beitragsbefreiungen haben wir zum einen die Frist um einen Monat nach hinten geschoben. Zusammen mit dem späteren Ende des Rückmeldezeitraums haben Studierende mit Anspruch auf eine teilweise oder gänzliche Befreiung nun anderthalb Monate mehr Zeit für die Antragstellung. Wichtig ist dabei auch, dass wir mit den o. g. anderen Beteiligten die Verwaltungsabläufe so umgestalten konnten, dass wir ab sofort keine verdeckte Vorab-Erstattung mehr vornehmen müssen, sondern eine echte Beitragsbefreiung (= Befreiung von der Zahlungspflicht) umsetzen können.
Und schließlich haben wir weitere Fälle mit in den Bereich der Befreiungen genommen, bei denen die Sachlage eindeutig ist und/oder eine gesetzliche Pflicht besteht, Zahlungen zu vermeiden, bspw. hinsichtlich der Semestertickets bei Menschen, die nachweislich den ÖPNV aufgrund einer anerkannten Schwerbehinderung nicht nutzen können, oder bei sog. Double Degrees und Trinationalen. Außerdem können sich Studierende mit anerkannter Schwerbehinderung und einer Wertmarke, die mindestens 15 Wochen des betreffenden Semesters umfasst, befreien lassen. Im letzteren Fall bleibt auch bei Versäumen der Frist für eine Befreiung die Möglichkeit der späteren Erstattung bestehen.
Ganz besonders freut uns, dass wir darüber hinaus ab dem Rückmeldezeitraum Januar 2024 auch frühzeitige Beurlaubungen wie Beitragsbefreiungen behandeln können. Wir ersparen damit allen Beteiligten viel Aufwand.
Bitte beachtet, dass sowohl Beitragsbefreiung als auch -erstattung an unterschiedliche Fristen gebunden sind! Lest Euch dazu die Beiträge durch.

Wenn ihr Unterstützung benötigt,
meldet euch jederzeit!