AStA in den Medien

Auf dieser Seite findest du eine Übersicht über aktuelle und vergangene Pressemitteilungen sowie öffentliche Auftritte vom AStA.
Wir informieren dich hier über unsere Positionen, Projekte und Aktivitäten.
Die einzelnen Beiträge verlinken direkt zu den jeweiligen Pressemitteilungen, Medienberichten oder Veranstaltungsinformationen.
Legislatur 25/26
Eigene Pressemitteilungen und Stellungnahmen
15.06:2026: EUF-Bekenntnis zum Antifaschismus
Als Mitglieder der Europa-Universität Flensburg erklären wir öffentlich unsere Solidarität mit den Betroffenen rechter Gewalt und denen, die ihr entgegenstehen. Wir teilen das untenstehende Bekenntnis zu einer antifaschistischen Universität Flensburg.
Hintergrund
Am Osterwochenende (5.–7. April 2026) wurden in Flensburg die Büros der Parteien CDU, SPD, Linke, Grüne und SSW mit Brandsätzen angegriffen; neben den Brandspuren fanden sich aufgesprühte Deutschlandflaggen und rechtsextreme Sticker. Auch Flensburger Einrichtungen wie der Infoladen Subtilus und das queere Zentrum FLENSBUNT sind regelmäßig Ziel von rechtsextremen Angriffen.
Das unabhängige Monitoring von Zebra e.V. registrierte für Schleswig-Holstein im Jahr 2025 durchschnittlich drei rechte, rassistische und antisemitische Angriffe pro Woche. Auf dem Flensburger Campus selbst wurde zu Jahresbeginn ein großes Hakenkreuz auf den vereisten See zwischen Audimax und Bibliothek gekratzt, im Umfeld des Campus tauchen darüber hinaus vermehrt Sticker und Graffiti rechtsextremen Inhalts auf.
Zunehmend geraten auch Wissenschaftler:innen ins Visier – etwa durch parlamentarische Anfragen, die Hochschulen auffordern, Forschende in Feldern wie Geschlechter-, Migrations-, Nachhaltigkeits- oder postkolonialer Forschung namentlich zu erfassen.
Bekenntnis zum Antifaschismus
Wir, die Mitglieder der Europa-Universität Flensburg, bekennen uns zum Antifaschismus.
In Zeiten, in denen weltweit Angriffe auf die Freiheit der Wissenschaft stattfinden – und in denen diese Angriffe etwa in den USA von dem Versuch flankiert werden, den Widerstand gegen sie als Terrorismus zu kriminalisieren –, dürfen sich Universitäten nicht hinter einer vorgeschobenen Neutralitätspflicht verstecken.
Wir müssen es sagen, wie es ist: Die rechtsextreme Ideologie des Rassenkriegs und des angeblich drohenden „Volkstodes“, der durch rassistische, antifeministische und queerfeindliche Angriffe auf die Menschenrechte verhindert werden soll, stellt unser friedliches Zusammenleben in Freiheit und Würde fundamental infrage. Nicht erst, wenn die Wissenschaft direkt angegriffen wird, werden wir alle angegriffen und müssen entsprechend reagieren. Seien es Angriffe auf Wohnungslose, Behinderte, Geflüchtete, Erwerbslose oder religiöse Minderheiten: Überall suchen und finden die Feinde unserer Freiheit Sündenböcke, die angeblich das Blut ihres „Volkes“ vergiften. Wir gedenken an dieser Stelle Ingo Finnern, der am 19. März 1992 als wohnungsloser Sinto von einem Rechtsextremen im Flensburger Hafen ermordet wurde, nachdem er sich dessen rassistischer Hetze entgegengestellt hatte – und der zigtausenden Toten, die jährlich der Illusion eines „ethnisch“ homogenen Europas geopfert werden.
Wir bekennen uns zum Antifaschismus auch vor dem historischen Hintergrund des deutschen Nazi-Terrors, dessen letzte Regierung im Mai 1945 in der Mürwik verhaftet wurde. Am selben Ort nahm nur ein Jahr später die Pädagogische Hochschule Flensburg – die heutige Europa-Universität – ihren Betrieb auf. Dies allein bewahrt uns vor der Schande, auf Denunziationen von „nicht-arischen“ oder politisch missliebigen Kommiliton:innen und Kolleg:innen auch an unserer Universität zurückblicken zu müssen. Als erste demokratische Hochschulneugründung Schleswig-Holsteins nach dem Ende der NS-Diktatur haben wir den ausdrücklichen Auftrag, zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat zu erziehen. Der Antifaschismus ist unserer Universität damit nicht äußerlich – er ist ihrem Gründungsauftrag eingeschrieben. Diesem Auftrag bleiben wir verpflichtet.
Im Angesicht des weltweiten Auflebens menschenfeindlicher Politik und rechtsextremer Hassverbrechen auch auf unserem Campus widersetzen wir uns solchen Angriffen. Wir stellen uns schützend vor diejenigen Mitglieder unserer Universität, gegen die sich dieser Hass im Besonderen richtet. Und auch denen, die sich diesem Hass auf der ganzen Welt mutig in den Weg stellen, rufen wir zu: Ihr seid nicht allein. Wir sind alle Antifaschist:innen!
08.05.2026: Stellungnahme zur Neugestaltung der Schiffbrücke: Ein Plädoyer
für den Mut zur Mobilitätswende
Die Veröffentlichung der Verwaltungsempfehlung zur Verkehrsgestaltung an der Flensburger Schiffbrücke markiert einen kritischen Punkt in der Stadtentwicklung. Während die Stadtverwaltung für die Sitzung des Planungsausschusses (SUPA) am 12. Mai 2026 die Variante 1 favorisiert, steht diese Entscheidung im krassen Widerspruch zu den Zielen einer modernen, klimaneutralen Hochschulstadt
und dem erklärten Bürger:innenwillen.
I. Die Planungsvarianten im Detail: Zwischen Status Quo und Vision
Um die Tragweite der Entscheidung zu verstehen, müssen die technischen Unterschiede der Konzepte
betrachtet werden:
- Variante 1 („Der vorsichtige Einstieg“ – Empfehlung der Stadtverwaltung): Der KFZ-Verkehr
bleibt als Durchgangsverkehr in beide Richtungen erhalten. Die Verwaltung priorisiert die
Vermeidung von Verkehrsverlagerungen gegenüber der Aufenthaltsqualität am Hafen.
- Variante 2 („Die Teilberuhigung“): Sperrung des Willy-Brandt-Platzes für den Durchgangsverkehr;
der KFZ-Verkehr fließt nur noch als Einbahnstraße Richtung Norden. - Variante 3 („Die große Lösung“): Vollständige Sperrung für den KFZ-Durchgangsverkehr. Dies
würde eine ca. 17 Meter breite Flanier- und Aufenthaltsfläche an der Kaikante ermöglichen.
II. Strategisches Versagen: „Flensburg 2030+“ wird ignoriert
Die Stadtentwicklungsstrategie „Flensburg 2030+“ und der Masterplan Mobilität fordern klar die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) sowie eine Umverteilung der Verkehrsflächen zugunsten des Umweltverbundes.
Die aktuelle Empfehlung der Verwaltung bietet jedoch keine Lösung, wie diese strategischen Ziele gesamtstädtisch umgesetzt werden sollen. Statt den KFZ-Verkehr – wie beschlossen – stadtweit zu reduzieren, wird das Problem lediglich verwaltet. Wer potenzielle Mehrbelastungen in Nebenstraßen als
Grund gegen eine Beruhigung der Schiffbrücke anführt, entzieht sich der Verantwortung, eine echte Verkehrssteuerung zu entwickeln, die den MIV insgesamt senkt.
III. Eindeutiger Bürger:innenwille: Ergebnisse von flensburg-mitmachen.de
Ein zentrales Gegenargument zur Verwaltungsempfehlung liefern die Ergebnisse der Online-Beteiligung (Poll 12) auf dem offiziellen Portal flensburg-mitmachen.de. Die dortige Befragung zeigt ein deutliches Stimmungsbild der Stadtgesellschaft: - Auf die Frage, ob die Schiffbrücke „ohne Parkplatz und Autoverkehr“ gestaltet werden sollte,
antwortete eine überwältigende Mehrheit von 343 Teilnehmer:innen mit „Ja“. - Lediglich 36 Personen stimmten mit „Nein“, während 123 Personen sich zumindest für eine Schiffbrücke „ohne Parkplatz“ aussprachen.
Zusammen mit dem Votum der Hafendelegation (14 von 18 Stimmen für Variante 3) ergibt sich ein klares Bild: Die Menschen in Flensburg wollen den Hafen zurückgewinnen. Dass die Verwaltung dennoch Variante 1 empfiehlt, entwertet den gesamten Beteiligungsprozess und ignoriert die demokratisch artikulierten Wünsche der Bürger:innen.
IV. Die Perspektive der Studierendenschaft: Raum für Menschen
Aus Sicht der Studierenden ist die Schiffbrücke aktuell durch KFZ-Verkehr, Asphalt und verschenktes Potenzial geprägt. Wir fordern einen „sozialen Campus am Wasser“ und eine Infrastruktur, die so sicher ist, dass Kinder dort angstfrei Rad fahren können.
V. Fazit und Forderung
Variante 1 ist kein Kompromiss, sondern ein strategischer Stillstand. Wir fordern den Planungsausschuss auf: Folgen Sie dem Votum der Bürger:innen auf flensburg-mitmachen.de und der Hafendelegation. Stimmen Sie gegen die Empfehlung der Verwaltung und für eine Schiffbrücke ohne Durchgangsverkehr.
Baut die Stadt für Menschen, nicht für Motoren!
20.04.2026: Wehrrechtliche Ausreisegenehmigung: Eine Geisterregelung mit realen Folgen für Studierende
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Bundesrepublik eine Regelung, von der bis Anfang April
praktisch niemand wusste. Mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz hat der Bundestag §
3 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes aus seiner bisherigen Beschränkung auf den Spannungs-
und Verteidigungsfall gelöst und dauerhaft aktiviert. Die Folge: Alle männlichen deutschen
Staatsangehörigen zwischen 17 und 45 Jahren benötigen formal eine Genehmigung des
zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr, wenn sie die Bundesrepublik länger als drei
Monate verlassen wollen. Erst ein Bericht der Frankfurter Rundschau am 3. April 2026 machte
diese Regelung öffentlich – drei Monate nach ihrem Inkrafttreten. Weder in der
Gesetzesbegründung noch in der Anhörung des Verteidigungsausschusses war sie zuvor
thematisiert worden.
Als AStA-Vorstand der Europa-Universität Flensburg lehnen wir diese Regelung entschieden
ab. Wir tun dies aus einer klaren politischen Position heraus: Wir sehen eine Wehrpflicht – ob
als direkte Einberufung oder als schleichende Reaktivierung über Erfassungs-, Melde- und
Genehmigungspflichten – grundsätzlich kritisch und lehnen sie ab. Über Sicherheitspolitik
muss in einer Demokratie offen, öffentlich und kontrovers gestritten werden. Genau das ist
hier nicht geschehen: nicht im Parlament, nicht in der Gesetzesbegründung, nicht in der
Anhörung, nicht gegenüber der Öffentlichkeit. Eine Regelung, die in die Grundrechte von
Millionen Menschen eingreift, gehört in die Mitte der demokratischen Debatte – und nicht in
einen unscheinbaren Verweisparagraphen eines Modernisierungsgesetzes.
Ein Eingriff in Grundrechte – auch wenn er „nicht gemeint“ ist
Verteidigungsminister Pistorius hat erklärt, alle Männer im genannten Alter dürften
„selbstverständlich verreisen“ und benötigten „derzeit“ keine Genehmigung (Legal Tribune
Online / Handelsblatt, 7./8. April 2026). Eine Verwaltungsvorschrift solle dies sicherstellen.
Das ist juristisch unzureichend. Eine Verwaltungsvorschrift bindet die Verwaltung intern, sie
hebt aber kein Gesetz auf. Der Gesetzeswortlaut bleibt unverändert: Wer als Mann zwischen
17 und 45 ohne Genehmigung länger als drei Monate ins Ausland geht, handelt formal
rechtswidrig. Dass die Verwaltung dies derzeit nicht verfolgt, ist ein politisches Versprechen –
kein Rechtsanspruch. Genau hier liegt der Skandal: Millionen Männer leben seit Januar in
einer rechtlichen Grauzone, in der sie sich auf nichts verlassen können außer dem guten
Willen einer Behörde.
Die Ausreisefreiheit ist Bestandteil der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG,
die Freizügigkeit ist in Art. 11 GG verankert. Eine flächendeckende, präventive
Genehmigungspflicht für Millionen Menschen in Friedenszeiten – ohne individuelle
Gefahrenprognose, bei freiwilligem Wehrdienst, ohne funktionierendes Antragsverfahren – ist
mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kaum vereinbar. Sie steht zudem in Spannung
zur europäischen Freizügigkeit nach Art. 21 und 45 AEUV. Kein anderer EU-Staat kennt in
Friedenszeiten ein vergleichbares Instrument.
Salamitaktik: Wie liberale Rechte scheibchenweise verschwinden
Für sich genommen mag die Aktivierung eines einzelnen Paragraphen technisch wirken. Im
Zusammenhang ergibt sich ein anderes Bild. Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz
reaktiviert die Wehrerfassung, verpflichtet 18-jährige Männer zur Auskunft, schafft den
Rahmen für eine spätere Bedarfswehrpflicht – und aktiviert eben jene Ausreise
Genehmigungspflicht, die zuvor nur im Verteidigungsfall galt. Wir lehnen jede einzelne dieser
Maßnahmen ab. Sie sind nicht harmlose Verwaltungsakte, sondern Bausteine einer
Militarisierungspolitik, die wir politisch nicht mittragen. Erst recht aber gilt das für ihre Summe:
Zusammen bilden diese Schritte die vollständige Infrastruktur, um jederzeit von freiwilligem
Wehrdienst zur Wehrpflicht überzugehen. Das ist die Logik einer Salamitaktik – Maßnahmen,
die einzeln als technische Detailregelungen verkauft werden, ergeben in ihrer Kumulation eine
substanzielle Verschiebung des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat.
Und man sollte sich nichts vormachen: Wer ein Instrument schafft, das so viel öffentlichen
Widerstand auslöst, schafft es nicht, um es dauerhaft im Schrank liegen zu lassen. Eine
Bundesregierung, die den politischen Preis für eine solche Regelung zahlt, will sich die Option
offenhalten, sie einzusetzen. Andernfalls hätte sie sie aus dem Gesetz gestrichen, sobald die
Kritik einsetzte – nicht per Verwaltungsvorschrift kosmetisch entschärft. Dass die
parlamentarische Debatte und die Gesetzesbegründung diesen Punkt nicht einmal erwähnt
haben, macht die Sache nicht besser, sondern schlimmer: Entweder hat das Parlament nicht
verstanden, was es beschließt – oder es hat bewusst darauf verzichtet, es offen zu sagen.
Konkrete Folgen für Studierende: Auslandssemester unter Vorbehalt
An der EUF als Europa-Universität sind Auslandssemester, Erasmus-Aufenthalte und
Forschungsaufenthalte für viele Studierende möglich und werden regelmäßig
wahrgenommen. Der Befund ist bundesweit derselbe: Etwa 40.000 Studierende nehmen
jährlich an Erasmus+ teil; ein erheblicher Teil sind männliche Studierende, deren Aufenthalt
regelmäßig die Drei-Monats-Schwelle überschreitet.
Solange § 3 Abs. 2 WPflG in seiner aktivierten Form im Gesetz steht, plant man ein
Auslandssemester unter dem Vorbehalt einer wehrbehördlichen Genehmigungspflicht, die
jederzeit „scharf gestellt“ werden kann. Pistorius selbst hat das eingeräumt: „Wenn sich die
Sicherheitslage verschlechtern sollte und ein verpflichtender Wehrdienst eingeführt werden
müsste, hätten wir eine andere Ausgangslage.“ (Legal Tribune Online, 8. April 2026) Genau
das ist die Unsicherheit, mit der männliche Studierende ab sofort kalkulieren müssen. Diese
Unsicherheit betrifft nur einen Teil der Studierenden – nämlich Männer – und schafft damit
eine strukturelle Ungleichbehandlung, die der erklärten Zielsetzung europäischer
Hochschulpolitik diametral widerspricht.
Was wir fordern
Wir fordern eine gesetzliche Klarstellung, keine Verwaltungsvorschrift. § 3 Abs. 2 WPflG
muss per Gesetz suspendiert oder gestrichen werden. Alles andere belässt männliche
Studierende und alle anderen betroffenen jungen Männer in einem Schwebezustand, der mit
dem Anspruch eines liberalen Rechtsstaats unvereinbar ist.
Wir fordern eine öffentliche Aufarbeitung im Bundestag. Ein Parlament, das eine derart
weitreichende Regelung beschließt, ohne sie in der Begründung zu erwähnen, schuldet der
Öffentlichkeit eine Erklärung – und die Prüfung, welche weiteren Bestimmungen des
Gesetzespakets nicht durchdacht wurden.
Wir fordern die Hochschulleitung der EUF auf, sich klar zu positionieren. Wenn
internationale Studierendenmobilität unter den Vorbehalt einer wehrbehördlichen
Genehmigung gestellt werden kann, ist das mit dem Selbstverständnis einer Europa
Universität nicht vereinbar.
Und wir bekräftigen unsere grundsätzliche Position: Eine Wehrpflicht – in welcher Form
auch immer – ist mit unseren Vorstellungen einer offenen, freien und friedlichen
Gesellschaft nicht vereinbar. Wir werden uns gegen ihre schleichende Wiedereinführung
politisch einsetzen.
Der AStA-Vorstand
Europa-Universität Flensburg
18.03.2026: Flensburgs Zukunft ist autofrei: Warum die Studierendenschaft der Universität Flensburg eine Wende an der Schiffbrücke fordert
Als Studierende leben, lernen und arbeiten wir in dieser Stadt. Flensburg ist für uns nicht nur Studienort, sondern Lebensmittelpunkt. Doch wenn wir auf das Herzstück dieser Stadt blicken – die Schiffbrücke – sehen wir statt eines pulsierenden Zentrums vor allem eines: Blech, Asphalt und verschenktes Potenzial. Wir fordern die Stadtpolitik auf, Mut zu beweisen und die Schiffbrücke endlich autofrei(er) zu gestalten.
1. „Space for People“ – Platz für uns alle, nicht für Autos
In einer modernen Hochschulstadt ist öffentlicher Raum eine der wertvollsten Ressourcen. Gerade für junge Menschen und Studierende ist der Zugang zu konsumfreien Aufenthaltsräumen essenziell. Die aktuelle Nutzung der Hafenkante als Transitstrecke und Parkplatz ist eine städtebauliche Sünde. Wir brauchen die Schiffbrücke als sozialen Campus am Wasser: Einen Ort für Kultur, für Austausch und politische Teilhabe. Eine autofreie Zone schafft Raum für Pop-up-Events, studentische Kulturprojekte und spontane Begegnungen, die aktuell zwischen parkenden Autos keinen Platz finden.
2. Mobilitätswende heißt: Sicher für das Kind, sicher für das Rad
Wir setzen uns für eine inklusive Stadt ein. „Kindgerechte Mobilität“ ist dabei kein Nischenthema für junge Eltern, sondern der Goldstandard für eine sichere Infrastruktur.
- Viele Studierende nutzen das Fahrrad als Hauptverkehrsmittel. Die aktuelle Situation an der Schiffbrücke ist unübersichtlich und autofokusiert.
- Eine Stadt, die kindgerecht ist, ermöglicht es den Kleinsten, sich angstfrei zu bewegen. Wenn ein Kind hier sicher Rad fahren kann, dann können wir es auch.
- Wir wollen eine echte Verkehrswende, bei der Fuß- und Radverkehr („Active Mobility“) priorisiert werden, statt an den Rand gedrängt zu werden.
3. Lebensqualität statt Lärmbelastung
Lärm ist einer der größten Stressfaktoren in städtischen Gebieten. Wir wollen eine Stadt zum Leben, nicht zum Durchfahren.
- Die Reduzierung des Autoverkehrs senkt den Lärmpegel drastisch und erhöht die Aufenthaltsqualität sofort.
- Die Schiffbrücke muss ein Ort der Entschleunigung werden. Wir wollen am Wasser sitzen und lernen, diskutieren oder entspannen können, ohne gegen Motorengeräusche anreden zu müssen.
- Klimaschutz fängt vor der Haustür an: Weniger Autos bedeuten bessere Luft und einen konkreten Schritt in Richtung Klimaneutralität.
4. Versprechen halten: Masterplan und Bürger:innenwille ernst nehmen
Wir fordern von der Politik Konsequenz. Die Verwaltung hat die Instrumente längst selbst geschaffen:
- Der Masterplan Mobilität fordert klar die Stärkung des Umweltverbundes. Wer jetzt noch am Status Quo der „Autostadt“ festhält, handelt gegen die eigenen planerischen Grundlagen.
- Die Stadtentwicklungsstrategie „Flensburg 2030+“ spricht eine deutliche Sprache: Die Bürger:innen dieser Stadt – und dazu zählen wir uns – wünschen sich eine menschengerechte Mobilität und eine echte Verbindung zum Wasser.
Es ist Zeit, den Bürger:innenwillen nicht nur in bunten Broschüren abzudrucken, sondern in Beton – oder besser: in entsiegelte Flächen – umzusetzen.
Unser Fazit
Wir Studierende verstehen uns als Teil der Stadtgesellschaft und als Stimme der Zukunft. Eine autofreie Schiffbrücke ist das Symbol für ein modernes, nachhaltiges Flensburg. Wir wollen nicht länger warten.
Baut die Stadt für Menschen, nicht für Motoren!
22.12.2025: Steigende Anzahl der sozialen Befreiungen sowie eine verfrühte Verwaltungsgebühr
Wie unsere Kollegen der anderen Asten Schleswig-Holsteins (vgl. Pressemitteilung des AStAs der CAU und die daraus resultierende Berichtserstattung*) sind auch wir von steigenden Befreiungsanträgen betroffen. Anträge dafür konnten bis zum 28.11. gestellt worden sind. Nach vollständiger Bearbeitung können wir feststellen, dass in diesem Semester (HeSe 25/26) 83 Anträge bewilligt worden sind. Im FrSe 25 waren es 85, im vergangenen HeSe 24/25 67 Anträge.
Diese Zahlen führen uns zu zwei Erkenntnissen: 1.) Das Studium wird für viele Studierende unbezahlbar, da sie über die Befreiungen finanzielle Entlastung erhalten. 2.) Durch die steigende Anzahl der Anträge nehmen wir wahr, dass die finanzielle Situation der Studierenden immer brenzliger wird.
Nun, nach mehreren Gesprächen mit dem Studentenwerk und dem Studierendenservice der Uni Flensburg, stellte sich heraus, dass die Studierenden der Europa-Universität Flensburg schon nächstes Semester die Verwaltungsgebühr zahlen soll, dabei ist das Gesetz noch nicht veröffentlicht. Der bisherige Sachstand war die Einführung der Verwaltungsgebühr zum nächsten Herbstsemester.
Die spontane und kurzfristige Änderung hat gravierende Folgen für die Studierenden: Der Semesterbeitrag liegt nicht mehr bei rund 320€, sondern bei 380€ und vielen Studierenden bleiben nun 2 Wochen Zeit diese 60€ zu sparen oder beiseitezulegen. Auch ist dieses intransparente Vorgehen unfair ggü. den Studierenden der EUF, die sich gegen einen Befreiungsantrag entschieden haben. Die Thematik rund um die Finanzierung des Studiums ist mit viel Scham behaftet, einen Befreiungsantrag zu stellen erfordert Mut. Den Studierenden, die sich bei einem Semesterbeitrag von 390€ für einen Antrag entscheiden würden, können wir nicht mehr helfen. Der Zeitraum für die Antragsstellung ist geschlossen.
Letztlich bleibt uns nur ein Blick in die Zukunft. Wir gehen von steigenden Anträgen aus und damit mehr gebrauchtes Geld, welches wir über den Solidaritätsbeitrag im Semesterbeitrag einnehmen. Da der Topf dieses Jahr nicht ausgereicht hat und nächstes Jahr, trotz wahrscheinlicher Erhöhung des Beitrags, wieder nicht reichen wird stehen wir als AStA der Uni Flensburg vor folgendem Problem: Auf unsere Rücklagen zurückgreifen und somit auf Kulturveranstaltungen verzichten oder Anträge ablehnen aufgrund fehlenden Geldes. Ein Problem, in welches uns das Bildungsministerium gebracht hat, welches wir auch nicht lösen können. Auf dieses und weiteren Probleme weisen wir mit unserer Wanderausstellung „Uni Flensburg – Endlich Umfassend Finanzieren“ hin. Vom 18. – 20. Dezember sind wir in einer Ladenfläche der Galerie. Am 22. Januar findet eine Finnissage in der Phänomenta statt bei der auch die Bildungsministerin Frau Dr. Dorit Stenke anwesend sein wird.
01.12.2025: Wanderausstellung „Uni Flensburg – Endlich Umfassend Finanzieren“ macht Bedeutung der Studierenden für Flensburg sichtbar
Der AStA der Europa-Universität Flensburg (EUF veranstaltet in Rahmen der Aktionsreihe „Uni Flensburg – Endlich Umfassend Finanzieren“ eine groß angelegte Wanderausstellung, in der auf die zentrale Rolle der Studierenden für die Stadt Flensburg und die Folgen der aktuellen Unterfinanzierung der Europa-Universität Flensburg aufmerksam gemacht wird.
Über den gesamten Dezember hinweg werden in der Innenstadt, im Einkaufszentrum „Galerie“ sowie auf dem Campus künstlerische Arbeiten präsentiert. Eine Finissage, sowie eine begleitende Petition ergänzen die Aktionen und rücken die finanziellen Herausforderungen der Hochschule in den Fokus.
Die Ausstellung stellt eindrückliche Fragen: Was wäre Flensburg ohne seine Studierenden? Wie prägen sie das Stadtleben? Und was bedeutet es, wenn steigende Kosten und Einsparungen den Studienalltag massiv verändern? Die gezeigten Werke thematisieren unter anderem die Auswirkung von Verwaltungsgebühren, den Verlust von Lehrangeboten und Betreuung von Abschlussarbeit sowie biografische Brüche, die durch die Unterfinanzierung entstehen. Ziel ist es mit der Öffentlichkeit in s Gespräch zu kommen und zu diskutieren.
Neben Stimmen der Studierenden kommen auch Absolvent*innen und Mitglieder des Mittelbaus zu Wort. Ihre Perspektiven unterstreichen wie essenziell stabile Bildungsstrukturen für Studium, Forschung und berufliche Zukunft sind.
Die Plakate werden in der KW50 in der Innenstadt zu sehen sein, ab KW51 auf dem Campus. Die Ausstellung in der Galerie eröffnet in den Räumlichkeiten neben der Telekom (Eingang Südermarkt) am 04.12. und ist von Donnerstag bis Samstag von 10-18 Uhr geöffnet.
Die Ausstellung setzt ein deutliches künstlerisches und politisches Zeichen: Hochschulen dürfen nicht vernachlässigt werden. Denn Bildung kostet – fehlende Bildung kostet mehr.
27.11.2025: Punschen am Nordermarkt
Der AStA der Europa-Universität Flensburg (EUF) lädt ein zum Punschtrinken auf dem Nordermarkt. Am 05.12. von 11 – 22 Uhr schenken die Studierenden auf dem Nordermarkt Punsch aus. Am Abend wird auch die Präsidentin der EUF Prof. Dr. Hipp dabei sein.
Mit warmem Punsch und Musik laden die Studierenden ein, ins Gespräch zu kommen. Sie wollen auf die verschiedenen Aktionen in der Stadt aufmerksam machen und zur Verwaltungsgebühr und der finanziellen Situation der Universitäten in Schleswig-Holstein ins Gespräch kommen.
Die Studierenden fordern eine verlässliche, ausreichende Finanzierung durch das Land Schleswig-Holstein, die qualitative hochwertige Lehre, Forschung und Verwaltung sicherstellt und die Universität in ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stärkt.
Die Europa-Universität Flensburg ist ein wichtiger Bestandteil der Stadt Flensburg. Das wollen die Studierenden sichtbar machen. Der AStA der EUF lädt herzlich ein.
Presseberichtserstattungen
- NDR: Wanderausstellung: „Uni Flensburg – Endlich Umfassend Finanzieren“
12.12.2025
Hier geht’s zur Pressemitteilung - NDR: Uni Flensburg verlängert Vertretungsprofessur nicht
11.12.205
Hier geht’s zur Pressemitteilung - Flensburg Journal: Offener Brief der EU-Flensburg Studenten
08.12.2025
Hier geht’s zur Pressemitteilung - NDR: 1.000 Studierende in Kiel demonstrieren gegen neue Gebühr
04.12.2025
Hier geht’s zur Pressemitteilung - shz: Finanzielle Not: Deutlich mehr Härtefallanträge an Hochschule in SH
14.11.2025
Hier geht’s zur Pressemitteilung
