Wir wollen Euch über Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich für Kindererziehung und Schwangerschaft informieren.

Schwangerschaft
Im Studium gelten für eine Schwangerschaft im Wesentlichen die gesetzlichen Regelungen, welche im Berufsleben Gültigkeit haben (z.B. Mutterschutz, Erziehungszeiten, …). Die StuBS bietet in einer persönlichen Beratung einen Überblick über die Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich an der EUF (z.B. bei gesundheitlichen Problemen, …) für Studentinnen, die während des Studiums schwanger werden.

Für die Umsetzung der Nachteilsausgleiche an der Uni ist der EUF Familienservice Ansprechpartnerin für schwangere Studentinnen.

Im BAföG haben Studentinnen, die während der Schwangerschaft gesundheitliche Probleme haben die Möglichkeit diesen Nachteil auszugleichen (Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus).

Detaillierte Informationen für schwangere Studentinnen bekommt Ihr in einer persönlichen Beratung. Einführende Informationen Infoblatt Schwangerschaft

Kindererziehung
Im Studium werden die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kind(ern) unter 14 Jahren aufgegriffen (u. a. die vorrangige Anmeldung zu Seminaren, die Modifikation von Leistungen, …).

Für die Umsetzung der Nachteilsausgleiche an der Uni ist der EUF Familienservice Ansprechpartnerin.

Im BAföG sind für Studentinnen und Studenten, die mit Kindern bis zu 10 Jahren in einem Haushalt leben verschiedene Modalitäten verankert (z. B. der Kinderbetreuungszuschlag, eine angemessene Förderung über die Förderungshöchstgrenze hinaus, Freibeträge beim Einkommen, …).

Detaillierte Informationen für Studierende mit Kind(ern) bekommt Ihr in einer persönlichen Beratung. Einführende Informationen Infoblatt Kind

Die Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden.

Die Beratungen sind einführende Informationen und ersetzen keine rechtliche Beratung durch einen Anwalt.

Nutze die offenen Sprechzeiten für eine persönliche Beratung Beratungsangebot StuBS.

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