Haushaltsbegleitbeschluss 2023|

bereits beschlossen

§ 1

Die Buchführung wird sobald wie möglich wieder inhouse gemacht.

§ 2

Dazu testet der AStA-Vorstand passende Buchführungssoftware und führt diese ein. Dass bereits Lexware-Ausbildungen stattgefunden haben, ist bei der Entscheidung gebührend zu berücksichtigen.

§ 3

Die Kosten für die vorgenannten Maßnahmen werden aus dem Regelhaushalt getragen.

§ 4 Begründung

Durch die aktuelle Weggabe der Buchführung ist im laufenden Jahr regelmäßig nicht schnell ersichtlich, wie der aktuelle Finanzstand ist. Dazu muss neben dem Hochladen der Belege in das Programm der Buchhaltung zusätzlich noch eine Excel-Tabelle gepflegt werden. Dadurch entsteht für ein und denselben Buchungsposten eine doppelte Arbeit, und dennoch bezahlen wir die Buchhaltung extern gut dafür, die Belege, die vom Büro bereits hochgeladen und beschrieben sind, noch mit einer Kostenstelle zu versehen, was aber genauso gut vom eigenen Personal gemacht werden kann.

Zwar kosten die Lizenzen für die Buchführungssoftware Geld, jedoch ersparen wir uns durch die eigene Buchung mehr Geld.

Zudem wurde ein Teil des Büros bereits in Lexware geschult.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Close Search Window