Haushaltsbegleitbeschluss 2023|

bereits beschlossen

§ 1

Um alle vorstehenden Maßnahmen umsetzen zu können, ist eine deutliche Anhebung der Beiträge notwendig, da damit eine ebenso deutliche Anhebung der regelmäßigen Kosten einhergeht:

§ 2

Ab dem Herbstsemester 2023/24 betragen die Beiträge:

  • Beitragsanteil zum landesweiten Semesterticket: 142,00 €
  • Beitragsanteil zum regionalen Semesterticket: 36,00 €
  • Beitragsanteil zur Studierendenschaft: 20,00 €
  • Beitragsanteil zum Sozialfonds: 1,50 €

§ 3

Weitere Änderungen an der Beitragssatzung, die die Erhöhung der Vermögenswerte in der jüngsten BAföG-Novelle sowie die Beitragsbefreiungen von sog. Trinationalen und Double Degrees betreffen, werden dem StuPa zu einem späteren Beschluss vorgelegt. Für diesen Beschluss wird bereits jetzt das Umlaufverfahren beschlossen.

§ 4

Die Kosten für die vorgenannten Maßnahmen werden aus dem Regelhaushalt getragen. Der Beitragssatz ist entsprechend anzupassen.

§ 5 Begründung

Die breitere Aufstellung, Professionalisierung und sonstigen Maßnahmen werden die regelmäßigen Ausgaben deutlich erhöhen. Diese Kosten dürfen lediglich zu Beginn teilweise aus Rücklagen genommen und müssen ansonsten aus dem Regelhaushalt finanziert werden, der dementsprechend deutlich auszubauen ist. Auf Grund der Tatsache, dass es erhebliche Schwankungen in den Beiträgen auf Grund des landesweiten Semestertickets in der jüngeren Vergangenheit gegeben hat und auch in Zukunft eine regelmäßige sog. Preisfortschreibung geplant ist, dies aber in der Vergangenheit nicht zu Protesten geführt hat, gehen wir davon aus, dass die Beitragserhöhungen gerechtfertigt und angemessen sind, vor allem in Bezug auf all die Leistungserweiterungen.

Es wird noch weitere Änderungen an der Beitragssatzung geben, die jedoch noch von den Angestellten des AStA ausgearbeitet werden. Diese werden nach Fertigstellung dem StuPa zum Beschluss im Umlaufverfahren zugeleitet, damit diese auf jeden Fall noch zum Herbstsemester 2023/24 anwendbar sind.

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