Studierendenberatung BAföG & Soziales (StuBS)
- Eine Übersicht der Beratungsthemen zur Studienfinanzierung und Nachteilsausgleichen bei besonderen Lebenslagen mit ersten Informationen findest Du weiter unten. Fragen zu den aufgeführten Themen beantwortet Dir Catja gerne. Beratungsangebot
Beratungszeiten - keine Beratung/no service
- 01.07. – 17.07.2026
- 03.08. – 17.08.2026
- 07.09. – 15.09.2026
- in der vorlesungsfreien Zeit nur über webex
- Dienstag und Donnerstag 9 – 11 Uhr und Dienstag 13-14 Uhr
- Für eine persönliche Beratung bitte Terminverabredung über soziales@uni-flensburg.de
- counselling can be conducted in english
- Für den webex-Beratungsraum einfach hier klicken.
- Ihr könnt Eure Fragen jederzeit an soziales@uni-flensburg.de schreiben. Ausführliche Antworten bekommt Ihr zu den Beratungszeiten
Dipl.-Päd. Catja Weißenberger
AStA Europa-Universität Flensburg,
Auf dem Campus 1,
24943 Flensburg
OSL 054
soziales@uni-flensburg.de
Hinweise:
Die Beratungen sind einführende Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung. Sie unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden
Die studentische Telefonseelsorge ist täglich von 20 bis 24 Uhr erreichbar (040) 411 70 411. Das Angebot richtet sich an ALLE – unabhängig von Konfession oder Weltanschauung.
Aktuelles
- Nachteilsausgleich – was ist das und für wen?
- Infos vom Studentenwerk SH für Studierende in einer finanziellen Notlage
Unsere StuBS berät zu folgenden Themen:
BAföG
Die StuBS Sozialberatung des AStA beantwortet Deine Fragen von der Antragstellung bis zur Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus. Auch zu Nachteilsausgleichen in besonderen Lebenslagen.
Dieses Beratungsangebot ist vom Studentenwerk Schleswig-Holstein unabhängig.
Antragstellung im BAföG
Informationen zur Antragstellung, welche Formblätter und welche Unterlagen das BAföG Amt benötigt, findest Du übersichtlich auf den Seiten des Studentenwerk SH.
Du kannst Deinen Antrag komplett online stellen auch über die BAföG Digital App. Bei Problemen mit einer online Antragstellung wende Dich bitte direkt an bafoeg-digital.de. Die Formblätter für den BAföG Antrag findest Du zum ausdrucken unter www.bafög.de.
Falls es zur Fristwahrung mal schnell gehen muss gibt es den Schnellantrag
Postadresse
Studentenwerk Schleswig-Holstein
Amt für Ausbildungsförderung
Faulstraße 17
24103 Kiel
Der 1. BAföG-Antrag
Als Erstsemester solltet Ihr noch im ersten Monat der Vorlesungen Euren Förderantrag stellen.
Denn wenn Ihr gefördert werdet, wird erst ab dem Monat der Antragstellung
rückwirkend BAföG gezahlt Studentenwerk SH erster BAföG Antrag.
Weiterförderungsanträge
BAföG-Förderung wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt (auf dem BAföG Bescheid steht der Bewilligungszeitraum (BWZ) im oberen Teil des Bescheids). Für kontinuierliche BAföG-Zahlungen solltet Ihr Weiterförderungsanträge mindestens 3 Monate vor Ablauf des aktuellen BWZ stellen! Studentenwerk SH Weiterförderungsantrag
Leistungsnachweis nach dem 4.Semester
Nach dem 4. Semester muss nach BAföG § 48 der Leistungsnachweis erbracht werden. Wenn Du die von der EUF festgelegten ECTS vollständig erfüllt hast, kannst Du Deinem Weiterförderungsantrag einfach Dein Transkript of Records beifügen. Erfüllst Du die Anforderung nicht vollständig, dann musst Du das Formblatt 5 und diese Vorlage ausfüllen und von einem der Beauftragten der EUF unterschreiben lassen. Informationen und Beantragung bei der Uni Flensburg
Nachteilsausgleiche
Eine verzögerte Abgabe des Leistungsnachweis ist unter bestimmten Bedingungen möglich (z.B. Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft, Kindererziehung oder die Pflege Angehöriger). Nutze hierfür die Vorlage des Studentenwerk SH. Die Beauftragten der EUF unterschreiben Dir neben dem notwendigen Formblatt 5 auch diese Vorlage.
Verzögert sich Dein Studium so kannst Du unter bestimmten Bedingungen länger gefördert werden (z.B. siehe zuvor verzögerte Abgabe Leistungsnachweis). Für die Beantragung ist hier das Formblatt 10 notwendig. Das muss von der EUF unterschrieben werden. Hierfür wende Dich bitte an die für Dich zuständige Mitarbeitende im Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten.
Ausführliche Informationen zum BAföG (wie Anspruch, Höhe der Förderung, Förderungsdauer, eigenes Einkommen, …) als pdf Überblick BAföG
Alle Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden.
Offene Sprechzeiten für eine persönliche Beratung. Beratungsangebot StuBS
Psychosozialberatung
Kein Weg in Sicht? In einer persönlichen Beratung kannst Du Licht ins Dunkel bringen.
Manchmal wird einfach alles zu viel. Du kommst ins Straucheln und drohst den Halt zu verlieren. Schweigen verstärkt Dein Gefühl ausgeliefert zu sein. In einem persönlichen Gespräch kann Dir die Psychosozialberatung Unterstützung bieten.
Beispiele für belastende Situationen:
- Deine Arbeitsorganisation klappt nicht und Du brauchst neue Impulse …
- Das Alltägliche plus Dein Studium wie kannst Du das schaffen …
- Psychische Belastungssituationen werden erdrückend (Verluste, Übergriffe jedweder Art, Hilflosigkeit)
Alle Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können auch anonym durchgeführt werden.
Die Beratungen sind einführende Gespräche und ersetzen keine psychotherapeutische Beratung.
Informationen zur Psychosozialberatung als PDF.
Offene Sprechzeiten für eine persönliche Beratung. Beratungsangebot StuBS
Hier ein Hinweis für eine Soforthilfe:
Alle Anrufenden können sich darauf verlassen, dass ihre Anliegen vertraulich und anonym behandelt werden. Die Themen in den Gesprächen reichen von Uni- und Beziehungsstress bis hin zu akuten Lebenskrisen. Das Angebot richtet sich an alle – unabhängig von Konfession oder Weltanschauung. Die studentische Telefonseelsorge der ESG Hamburg ist täglich von 20 bis 24 Uhr erreichbar unter:
(040) 411 70 411
und TelefonSeelsorge.de 24/7 erreichbar 0800 1110111 oder 0800 1110222
Studium und Job
Für alle, die neben dem Studium jobben, gibt es einiges zu beachten u. a. in Sachen Versicherungen oder BAföG.
Hier Beispiele für Beschäftigungsarten:
Werkstudentenregelung: Eine Beurteilung als Werkstudent:in kann erfolgen, wenn dass das Studium im Vordergrund steht und die Beschäftigung regelmäßig an nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich ausgeübt wird.
Geringfügige Beschäftigung: Möglich bei Einkünften bis zur gesetzlichen Minijob Verdienstgrenze
Kurzfristige Beschäftigung: Befristete Tätigkeiten, maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr mit regelmäßig mehr als 20 Stunden wöchentlich.
Versicherungspflichtige Beschäftigung: Wenn der zeitliche Umfang der Werkstudentenregelung überschritten wird und im Kalenderjahr insgesamt mehr als 26 Wochen mehr als 20 Stunden wöchentlich gearbeitet wird.
Selbständigkeit: Einige typische Beschäftigungen von Studierenden werden so gehandhabt, und Ihr bekommt ein Honorar statt einem Lohn (z. B. bei Event-Veranstaltungen). Bei dieser Art der Beschäftigung ist für die Krankenkassen zu beachten, dass das Studium im Vordergrund steht und die selbständige oder gewerbliche Tätigkeit nicht als „berufsmäßig“ angesehen wird, denn dann käme die freiwillige Krankenversicherung für Selbständige zum Tragen. Ihr solltet in jedem Fall mit Eurer Krankenkasse sprechen um verbindlich zu klären wie die Einordnung erfolgen wird. Zum anderen sind Selbstständige zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Steuerlich und für das BAföG (Einkommensgrenze abweichend; siehe unten!) ist nur der Gewinn interessant, also der Betrag, der sich nach Abzug aller Betriebskosten (Quittungen sammeln!) ergibt.
Wer neben dem Studium jobbt, sollte auf jeden Fall die Einkommensgrenzen beachten, damit andere Leistungen nicht gekürzt werden oder wegfallen.
Wer BAföG bezieht, darf innerhalb von festgelegten Freibeträgen anrechnungsfrei dazu verdienen. Bei Überschreiten der Freibeträge wird das BAföG anteilig gekürzt. Änderungen beim Einkommen sind dem BAföG-Amt immer mitzuteilen, sonst können Rückforderungen drohen. Für Kinder und die Ehepartner (unter Berücksichtigung von deren eigenen Einkünften) der Auszubildenden gibt es zusätzliche Freibeträge.
- Bei nichtselbständiger Beschäftigung innerhalb des Bewilligungszeitraumes (Laufzeit des BAföG-Bescheids) bleibt ein Minijob anrechnungsfrei.
- Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit werden gesondert berechnet. Maßgeblich dabei ist der betriebliche Gewinn, also der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Ein Problem bei der Berechnung: der Bewilligungszeitraum entspricht nicht dem steuerlichen Veranlagungszeitraum (i.d.R. Kalenderjahr).
- Die Freibeträge gelten nicht für Praxissemester und vorgeschriebene Praktika.
Bei der Familienversicherung in der Krankenversicherung für Menschen, die in Ausbildung und unter 25 Jahre alt sind, oder als Ehepartner gilt bei der Einkommensanrechnung eine Begrenzung der monatlichen Einkünfte auf die Verdienstgrenze eines Minijobs. Eine kurzfristige Beschäftigung mit höheren Einkünften ist möglich (die Krankenkassen können hier Auskunft geben).
Auch für Teilzeitbeschäftigungen (zu denen auch geringfügige Beschäftigungen gehören) gelten Arbeitnehmer:innen-Rechte wie:
- Urlaubsanspruch
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Anspruch auf Sonderzahlungen (Achtung: Durch Sonderzahlungen kann unter Umständen die Geringfügigkeitsgrenze überschritten werden oder eine Anrechnung auf Leistungen nach dem BAföG erfolgen!)
- Absicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung
Informationen zum Studium und Job als pdf
Nutze die offenen Sprechzeiten für eine persönliche Beratung Beratungangebot StuBS
Die Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden.
Gesundheitliche Handicaps
Wir informieren im Folgenden zu Nachteilsausgleichen bei gesundheitlichen Handicaps von einer längeren Krankheit, chronischen Erkrankung bis hin zu einer anerkannten Behinderung.
Krankheit im Studium
Bist Du länger krank und kannst Studien- und Prüfungsleistungen nur eingeschränkt absolvieren, kannst Du einen Nachteilsausgleich beantragen. Die Erkrankung muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen sein. Die entsprechenden Antragsformulare findest Du an der Uni beim Arbeitsbereich Chancengleichheit
Im BAföG musst Du bei einer schweren Erkrankung unbedingt die Vorschriften bei einer kompletten Studierunfähigkeit von länger als 3 Monaten beachten!
Führt eine schwere Erkrankung zu einer eingeschränkten Studierfähigkeit und dadurch zu einer Verzögerung des Studiums sind Nachteilsausgleiche möglich (Informationen zur ‚Verzögerten Abgabe des Leistungsnachweises‘ nach dem 4. Semester und zur ‚Förderung über die Förderungshöchstdauer‘ hinaus findest Du unter den Informationen zum BAföG weiter oben auf dieser Seite).
In einer persönlichen Beratung kann Dir die StuBS konkrete Fragen beantworten Informationen zum Nachteilsausgleich bei Krankheit als pdf
Chronische Krankheit und Studium
Studierst Du mit einer chronischen Erkrankung werden Deine besonderen Bedürfnisse durch verschiedene Nachteilsausgleiche aufgegriffen. Von Seiten der Uni ist bei Fragen zum Studium mit chronischer Krankheit die Beauftragung für Diversität zuständig. Informationen und Antragsformulare für den Nachteilsausgleich an der Uni.
Im BAföG musst Du bei einer chronischen Erkrankung unbedingt die Vorschriften bei einer kompletten Studierunfähigkeit von länger als 3 Monaten beachten!
Führt eine chronische Erkrankung zu einer eingeschränkten Studierfähigkeit und dadurch zu einer Verzögerung des Studiums sind Nachteilsausgleiche möglich (Informationen zur ‚Verzögerten Abgabe des Leistungsnachweises‘ nach dem 4. Semester und zur ‚Förderung über die Förderungshöchstdauer‘ hinaus findest Du unter den Informationen zum BAföG weiter oben auf dieser Seite).
Die individuelle Situation ist immer einzigartig, in einer persönlichen Beratung kann die StuBS Dich unterstützen Informationen zum Nachteilsausgleich bei chronischer Krankheit als pdf
Studieren mit Behinderung
Führt eine anerkannte Behinderung zu Einschränkungen beim Studieren, dann können besondere Bedürfnisse über verschiedene Nachteilsausgleiche im Studienalltag und bei Prüfungen aufgegriffen werden. An der EUF ist auch hier die Beauftragung für Diversität zuständig. Informationen und Antragsformulare für den Nachteilsausgleich an der Uni.
Im BAföG musst Du bei einer Behinderung unbedingt die Vorschriften bei einer kompletten Studierunfähigkeit von länger als 3 Monaten beachten!
Führt eine Behinderung zu einer eingeschränkten Studierfähigkeit und dadurch zu einer Verzögerung des Studiums sind Nachteilsausgleiche möglich (Informationen zur ‚Verzögerten Abgabe des Leistungsnachweises‘ nach dem 4. Semester und zur ‚Förderung über die Förderungshöchstdauer‘ hinaus findest Du unter den Informationen zum BAföG weiter oben auf dieser Seite).
Studierst Du mit einer Behinderung, dann gibt Dir die StuBS in einer persönlichen Beratung gezielte Informationen Informationen zu Nachteilsausgleichen bei Behinderung als pdf
Die Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden.
Nutze die offenen Sprechzeiten für eine persönliche Beratung Beratungsangebot StuBS
Kind und Schwangerschaft
Wir informieren Dich im Folgenden zu Nachteilsausgleichen bei einer Schwangerschaft und zum Studieren mit Kind.
Schwangerschaft
Für schwangere Studentinnen gibt es neben den gesetzlichen Regelungen (z. B. Mutterschutz, Erziehungszeiten, …) die Möglichkeit Nachteilsausgleiche für diese besondere Lebenslage in Anspruch zu nehmen. Für die Umsetzung der Nachteilsausgleiche an der Uni kontaktiert das Familienbüro .
Beim Studentenwerk SH Beratung studentisches Leben könnt Ihr u.a. finanzielle Unterstützung beantragen.
Im BAföG haben Studentinnen, die während der Schwangerschaft gesundheitliche Probleme haben, die Möglichkeit, diesen Nachteil auszugleichen (Informationen zur ‚Verzögerten Abgabe des Leistungsnachweises‘ nach dem 4. Semester und zur ‚Förderung über die Förderungshöchstdauer‘ hinaus findest Du unter den Informationen zum BAföG weiter oben auf dieser Seite).
Im BAföG musst Du bei einer Schwangerschaft und den Mutterschutzzeiten unbedingt die Vorschriften bei einer kompletten Studierunfähigkeit von länger als 3 Monaten beachten!
In einer persönlichen Beratung kann Dir die StuBS Deine Möglichkeiten als schwangere Studentin aufzeigen. Erste Informationen zu Nachteilsausgleichen bei Schwangerschaft als pdf
Studieren mit Kind
Als studierende Eltern von Kind(ern) unter 14 Jahren habt Ihr verschiedene Möglichkeiten Nachteile auszugleichen (u. a. die vorrangige Anmeldung zu Seminaren, die Modifikation von Leistungen, …). Für die Umsetzung der Nachteilsausgleiche an der Uni kontaktiert das Familienbüro .
Im BAföG gibt es für studierende Eltern, die mit Kindern bis zum 14. Geburtstag in einem Haushalt leben z. B. den Kinderbetreuungszuschlag, eine Förderung über die Förderungshöchstgrenze hinaus, Freibeträge beim Einkommen, …) Zu den Nachteilsausgleichen in Bezug auf die Förderungszeiten findest Du Informationen zur ‚Verzögerten Abgabe des Leistungsnachweises‘ nach dem 4. Semester und zur ‚Förderung über die Förderungshöchstdauer‘ hinaus findest Du unter den Informationen zum BAföG weiter oben auf dieser Seite.
Auf den Seiten des Studentenwerk SH findest Du weitere Informationen zum ‚Studieren mit Kind‘.
Informiere Dich ausführlich in einer persönlichen Beratung bei der StuBS Erste Informationen für Studierende mit Kind als pdf
Die Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden.
Nutze die offenen Sprechzeiten für eine persönliche Beratung Beratungsangebot StuBS.
Pflege naher Angehöriger
Dein Studium ist schon voll von Herausforderungen. Kommt dann noch die Pflege eines nahen Angehörigen dazu, wird es immer schwieriger allen Anforderungen gerecht zu werden. Auch die psychischen Belastungen durch die Pflegeaufgaben sind nicht zu unterschätzen.
Bei Studien- und Prüfungsleistungen können die besonderen Bedürfnisse von Studierenden, die Angehörige mit Pflegegrad pflegen* s.u., anerkannt werden. Es ist möglich Nachteilsausgleiche zu beantragen.
Für weitere Informationen und Antragsformulare ist an der EUF das Familienbüro im Arbeitsbereich Chancengleichheit zuständig Informationen der EUF.
Im BAföG können Studierende, die Angehörige* s.u. in häuslicher Umgebung pflegen, eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus oder eine verzögerte Abgabe des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG (Formblatt 5) beantragen. (Informationen hierzu findest Du unter den Informationen zum BAföG weiter oben auf dieser Seite.)
*Angehörige im Sinne § 7 Absatz 3 Pflegezeitgesetz und mit nach §§ 14 und 15 des 11. Buch Sozialgesetzbuch mindestens mit einem Pflegegrad 3 eingeordnet
Informationen zum Nachteilsausgleich bei der Pflege Angehöriger als pdf
Hast Du Fragen zum Studieren und der Pflege von Angehörigen dann nutze unsere Beratungszeiten. Beratungsangebot StuBS
Die Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden.
